„Um die Rechte der Kinder geht es nicht"

  • 29.09.2012, 19:54

Die Väterrechtsbewegung hat in Österreich in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Zu den Interessen der Väterrechtler zählt jedoch nicht nur das Wohl des Kindes. progress hat sich in der Väterrechtsszene umgeschaut.

 

Die Väterrechtsbewegung hat in Österreich in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Zu den Interessen der Väterrechtler zählt jedoch nicht nur das Wohl des Kindes. progress hat sich in der Väterrechtsszene umgeschaut.

Vergehen der gefährlichen Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Verbrechen der Verleumdung, Nötigung, Vergehen der beharrlichen Verfolgung. So lautet die Anklage gegen Herwig Baumgartner, vierfacher Vater und Leitfigur der österreichischen Väterrechtsbewegung. Seit Jahren führt er einen erbitterten Kampf um die Obsorge für seine Kinder. Vor allem aber führt er einen Kampf gegen die Justiz – und gegen seine Expartnerin. Das Resultat: Seine Exfrau muss für längere Zeit mit ihren Kindern in einem Frauenhaus Schutz suchen. Auch RichterInnen und GutachterInnen werden von Baumgartner bedroht, verleumdet und gestalkt. Besonders auf Frauen hat er es abgesehen: Eine Verurteilung wegen 21 Delikten als geistig abnormer Rechtsbrecher und vier Jahre Haft sind die Folgen für den 58-jährigen Akademiker. Baumgartner ist kein inzelfall in der Väterrechtsbewegung. Viele der führenden Väterrechtler sind vorbestraft, Körperverletzung und gefährliche Drohung sind häufige Vergehen.

Anita Pirker* arbeitet für die Stadt Wien im Familienrechtsbereich und vertritt Kinder oder Elternteile in Pflegschaftsverfahren vor Gericht. Pirker erzählt von den Mitteln, mit denen radikale Väterrechtler arbeiten: „Wir hatten eine Klientin, eine Mutter, die hat sich mit ihren Kindern nicht mehr aus der Wohnung getraut. Die Väterrechtler sind immer vor ihr gegangen, neben ihr gegangen à la Big Brother is watching you.“ Stalking und Bedrohung sind nach Pirkers beruflicher Erfahrung keine Seltenheiten. Auch sie selbst wird bedroht, auf diversen Internetplattformen verleumdet und von Väterrechtlern zu Veranstaltungen verfolgt. Vor einigen Wochen gipfelte der Psychoterror in einer Morddrohung gegen Pirker. „Das war nicht ohne. Ich bin in kein Lokal mehr hineingegangen mit dem Rücken zum Fenster. Und ich bin kein ängstlicher Mensch.“

Genderwahn und Trennungsopfer. Internetplattformen spielen für die Vernetzung der Väterrechtsbewegung eine wichtige Rolle. Schnell verliert man den Überblick: väter-ohne-rechte.at, humanesrecht.com und trennungsopfer.at sind nur die bekanntesten Beispiele. Im von Herwig Baumgartner errichteten Forum genderwahn.com wird unter Synonymen wie Frauenhausjäger, EureHeiligkeit, Volk oder Hades gepostet. Unter der ursprünglichen Domain ist Genderwahn nicht mehr zu finden, da wiederholt strafrechtliche Tatbestände gesetzt wurden. Das Forum wird jedoch unter justiz-debakel.com unverändert weitergeführt. Das Spektrum der Einträge reicht von antidemokratischen, faschistoiden Aussagen bis zu Drohungen, Verleumdungen und Diffamierungen verschiedener Personen. Gemeinsam ist den meisten Postings der unverblümten Hass auf Frauen.

Charakteristisch für die Väterrechtsbewegung ist die starke Vernetzung untereinander: Personelle Überschneidungen und Links auf Homepages führen sehr schnell zur FPÖ, zur Männerpartei oder zum rechtspopulistischen Onlinemagazin Wien-Konkret. Einige Plattformen machen keinen Hehl aus ihrer sexistischen, zum Teil rechtsextremen Ausrichtung, andere geben sich liberaler. Norbert Grabner ist Obmann des Vereins Vaterverbot, neben Väter ohne Rechte der zweite große Akteur in der österreichischen Väterrechtsszene. Er versucht sich als gemäßigter Vertreter von Väterrechten zu positionieren.Offizielle Kontakte zu radikalen Väterrechtlern wie Herwig Baumgartner streitet er ab, gesteht aber ein: „Das heißt nicht, dass ich deren Telefonnummern nicht habe.“ Und auch Vaterverbot kann keine glaubhaft liberale Position vermitteln. Auch hier wird pauschal gegen Frauen agitiert und männliche Gewalt verharmlost. Und wie bei allen anderen Väterrechtsvereinen geht es nicht vorrangig um das Wohl des Kindes, sondern vor allem um eines: Macht.

Macht und Kontrolle. „Väterrechtler denken ausschließlich an ihre Rechte, um die Rechte der Kinder geht es dabei so gut wie gar nicht“, erzählt Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser. Eine der Hauptforderungen der Väterrechtler ist das Recht des Kindes auf beide Elternteile. Aber auf die Frage, welche weiteren Kriterien für das Kindeswohl wichtig seien, ist Norbert Grabner von Vaterverbot vorerst ratlos: „Was das Kindeswohl ausmacht? Jetzt auf Rechte von Vätern bezogen?“, fragt er unsicher.

Auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sieht das Erlangen beziehungsweise den Erhalt von Kontrolle über Frauen sowie finanzielle Interessen als Hauptmotive der Väterrechtsbewegung. „Die Väterrechtsorganisationen zeichnen sich durchwegs durch antifeministische Inhalte aus“, kritisiert die Frauenministerin im Gespräch mit progress.

Viele Forderungen zielen auf die Einschränkung von weiblicher Selbstbestimmung und auf Macht über Frauen ab. So will Vaterverbot Frauen die Möglichkeit nehmen mit ihren Kindern den Wohnort zu wechseln: Entweder dableiben oder die Kinder aufgeben. „Die Mutter kann gerne ans Ende der Welt ziehen, aber sie darf das Kind nicht aus dem Familienverbund reißen“, setzt sich Grabner gegen weibliche Selbstbestimmung ein.

Ein Kind brauche einen Vater, so eine der Kernbotschaften der Väterrechtsbewegung. Andreas Kemper, kritischer Männlichkeitsforscher aus Deutschland, hält die Argumentationen von Väterrechtlern für biologistisch: Biologische Vaterschaft werde idealisiert und über soziale Elternschaft gestellt. Pseudowissenschaftliche Ansätze, die behaupten, Kinder von Alleinerzieherinnen würden sehr viel wahrscheinlicher an ADHS leiden und wären einer größeren Selbstmordgefahr ausgesetzt, stützen diese Argumentation. In Medizin und Wissenschaft sind solche Behauptungen allerdings nicht anerkannt. Die Qualität des Kontaktes zum Vater wird dabei von Väterrechtlern vollkommen außer Acht gelassen. Anita Pirker erzählt von einem neunjährigen Mädchen, das länger als ein Jahr gegen ihren Willen gezwungen wurde, einmal monatlich ihren gewalttätigen Vater zu besuchen. Gewalt sei der häufigste Grund, warum Besuchsrechte verweigert würden. „Kinder brauchen eine fixe Bezugsperson, eine stabile. Wenn es zwei sind, umso besser. Aber prinzipiell können Kinder mit einer guten Bezugsperson, mit jemandem, der für sie da ist, gut leben“, sagt Pirker. Sie hält nichts von der Behauptung, Kinder würden in jedem Fall einen Vater brauchen, und kritisiert, dass Besuchsrechtentscheide oft gegen das Wohl des Kindes getroffen würden.

Unterhalt und Männerarmut. Unterhaltszahlungen sind der Väterrechtsbewegung ein besonderer Dorn im Auge. Beim Durchstöbern diverser Foren entsteht das Gefühl, die Hauptbeschäftigung von Alleinerzieherinnen sei es, Männer bei jeder Gelegenheit finanziell auszunutzen und sich mit dem Unterhalt ein schönes Leben zu machen. So ist Norbert Grabner von Vaterverbot fest davon überzeugt, wesentlich mehr Väter würden aufgrund von Unterhaltszahlungen unter der Armutsgrenze leben als Mütter. Armutsstatistiken zeigen jedoch klar: Weibliche Alleinerzieherinnen sind die am stärksten von Armutsgefährdung betroffene Gruppe. In Väterrechtsforen wird oft debattiert, wie Unterhaltszahlungen umgangen werden können. Auch Grabner findet es in vielen Fällen gerechtfertigt, Unterhalt zu verweigern. Dass mit diesem Vorgehen nicht nur Frauen, sondern auch Kindern massiv geschadet wird, scheint dabei nebensächlich zu sein. Die Verweigerung von Alimenten und Unterhaltszahlungen bedeutet momentan für viele Frauen, Kinder und Jugendliche, am Existenzminimum zu leben. Warum dieser Missstand von Väterrechtlern nicht thematisiert wird? „Es gibt genug andere, die die Männer ankreiden, da müssen es wir nicht auch noch machen“, meint Grabner.

Väterrechtler wie Grabner sehen Männer selten bis nie im Unrecht. Rechte werden ingefordert – Pflichten werden jedoch nicht thematisiert. So fordern Väterrechtler auch erst zum Zeitpunkt der Trennung Väterrechte ein. „Ein Vater, der in einer aufrechten Beziehung lebt, hat überhaupt nicht das Bedürfnis, die Kinder regelmäßig zu Gesicht zu kriegen. Der kommt am Abend heim und seine Kinder sind jeden Tag bei ihm.“ Dieses Verständnis von Kinderbetreuung macht deutlich, dass Erziehungsarbeit in Österreich immer noch fast zur Gänze von Frauen geleistet wird und Väterrechtler effektiv nichts an diesem Umstand ändern wollen. Für Grabner ist es dennoch unverständlich, dass in Pflegschaftsverfahren in den meisten Fällen Frauen die Obsorge zugesprochen wird. Männer hätten keine Chance, selbst wenn sie einer der knapp fünf Prozent der Väter seien, die in Karenz gehen. Dem widerspricht Anita Pirker, die aus ihrer alltäglichen Erfahrung etliche Fälle kennt, in denen Männern die Obsorge zugesprochen wurde. Es sei jedoch nicht verwunderlich, dass Frauen auch nach einer Trennung Hauptbezugsperson des Kindes bleiben sollen: „Tatsache ist, dass Frauen die meiste Erziehungsarbeit leisten.“

Gemeinsamkeit Verordnen? Politisches Lobbying steht neben der Koordination von Internetforen längst im Mittelpunkt der Arbeit der Väterrechtsbewegung. Dies wird besonders in der Debatte um die automatische gemeinsame Obsorge sichtbar. Sowohl in der Medienberichterstattung als auch im Gesetzwerdungsprozess wird Väterrechtlern große Aufmerksamkeit geschenkt, indem sie zum Beispiel von Justizministerin Beatrix Karl in politische Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden. Der wohl strittigste Punkt in der Debatte ist die Forderung nach einer gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen, worin sich ÖVP und Väterrechtler einig sind. „Meine Position und die der ÖVP hat sich nicht geändert – die gemeinsame Obsorge soll der Regelfall sein“, stellt Karl auf Anfrage von progress klar. Bei der Forderung nach einer automatischen gemeinsamen Obsorge geht es um zehn Prozent der Scheidungen – sogenannte strittige Scheidungen, die nicht einvernehmlich gelöst werden können. Ein Grund, warum Frauenministerin Heinisch-Hosek eine Automatik ablehnt: „Eine automatische gemeinsame Obsorge lehne ich ab, weil die Pflege und Erziehung eines Kindes nur im guten Einvernehmen der Eltern vernünftig funktionieren kann.“ Vielerseits wird kritisiert, dass Gemeinsamkeit nicht verordnet werden könne – vor allem in strittigen Fällen, in denen ein massiver Konflikt zwischen Vater und Mutter besteht. Kinder würden so oft zum Spielball eben jener Konflikte.

Bei strittigen Scheidungen spielt nicht selten auch Gewalt eine Rolle. Frauenhaus-Vertreterin Rösslhumer kritisiert an der Forderung, „dass Gewalt an Frauen und an Kindern bereits bei der derzeitigen Regelung kaum berücksichtigt wird, bei einer gesetzlich festgelegten und automatischen Regelung wird die Situation nicht besser. Die gemeinsame Obsorge ist oft eine Verlängerung der Gewaltspirale“.

Männer als Opfer von Gewalt. Gewalt ist in der Väterrechtsbewegung ein viel diskutiertes Thema. Mit falschen Zahlen wird argumentiert, Männer seien hauptsächlich Opfer. Vaterverbot.at behauptet, 53 Prozent der familiären Gewalt gehe von Frauen aus. Rösslhumer zeichnet ein anderes Bild und nennt zum Beispiel den Österreichischen Frauenbericht, in dem häusliche Gewalt als männliches Phänomen dargestellt wird: „Männer werden auch Opfer von Gewalt, aber häufig durch andere Männer in der Öffentlichkeit, seltener im privaten und Familienbereich. Frauen und die Kinder sind die Hauptbetroffenen von Gewalt in der Familie.“ Durch die von den Väterrechtlern vorgenommene Umkehrung der Täter und Opfer wird männliche Gewalt gegen Frauen und Kinder von diesen vollkommen negiert.

Die Verharmlosung von Gewalt geht auch mit der Diffamierung und offenen Bekämpfung von Frauenhäusern einher. Häufig wird die Abschaffung von Frauenhäusern gefordert, noch häufiger werden Adressen von Frauenhäusern mitsamt Fotos und Lageplänen im Internet verbreitet. „Es kann fatale Folgen für Frauen und deren Kindern haben, wenn Gewalttäter die Adressen herausfinden, den Betroffenen auflauern und sie in Lebensgefahr bringen“, berichtet Rösslhumer.

Es stellt sich die Frage, wie die Verharmlosung von Gewalt und der Kampf gegen Gewaltschutzeinrichtungen mit dem Wohl des Kindes vereinbar sind. Möglicherweise würde Norbert Grabner die Frage stellen: „Jetzt auf Rechte von Vätern bezogen?“.

AutorInnen: Iris Schwarzenbacher