Flüchtlinge

Queere Refugees erzählen ihre Geschichte

  • 29.11.2016, 13:00
„Es gibt keine Sicherheit, keinen Schutz in Syrien... nicht einmal im Libanon. Es gibt keine Hoffnung. Alle Türen wurden in mein Gesicht geschlagen... auf jeden möglichen Weg. Ich wartete lange auf einen Hoffnungsschimmer von irgendjemanden. Oder auf jemanden der mir helfen könnte und meine sexuelle Orientierung versteht.... Aber ich wurde von der Gesellschaft zurückgewiesen.. von meinen Eltern... den Menschen... der ganzen Welt.“

„Es gibt keine Sicherheit, keinen Schutz in Syrien... nicht einmal im Libanon. Es gibt keine Hoffnung. Alle Türen wurden in mein Gesicht geschlagen... auf jeden möglichen Weg. Ich wartete lange auf einen Hoffnungsschimmer von irgendjemanden. Oder auf jemanden der mir helfen könnte und meine sexuelle Orientierung versteht.... Aber ich wurde von der Gesellschaft zurückgewiesen.. von meinen Eltern... den Menschen... der ganzen Welt.“

Knallroter Lippenstift ziert den Mund, der von dieser Hoffnungslosigkeit erzählt. Make-Up wird aufgetragen. Die Kinnpartie zittert. Im Kurzfilm „My refugee story“ erzählen LGBTIQ-Personen, die von Syrien in den Libanon flüchteten, ihre Geschichte. Sie erzählen davon, wie sie von ihrer Familie gezwungen wurden, sich auszuziehen, um der Gesellschaft zu zeigen, wie ihre Körper ausschauen. Sie erzählen, wie sie aufgrund ihrer Trans*-Identitäten von der Schule geschmissen wurden. Sie erzählen von Diskriminierungen, von Gewalterfahrungen, von Todesdrohungen, von Vergewaltigungen.

„My refugee story“ ist das Ergebnis von Workshops für geflohene LGBTIQ-Personen, die gemeinsam mit der Medienorganisation „One more Cup“ und der Initiative „Mosaic Mena“ durchgeführt wurden. Beide Organisationen setzen sich für marginalisierte Gruppen im Libanon ein. In beiden Gruppen ist der ägyptische Filmemacher und Aktivist Mohamed Nour Metwally tätig. progress erzählte er die Entstehung von „My refugee story“:

UNHCR arbeitet gemeinsam mit der Initiative „Mosaic“ an Projekten für LGBTIQ Flüchtlinge. Da kam die Idee auf. einen Film zu produzieren. Als ich zu UNHCR ging, um erste Schritte zu besprechen, fand ich mich plötzlich in einem Vortrag für LGBTIQ Flüchtlinge wieder. Ich begann mit den Personen zu sprechen, fragte sie, was sie machen wollen. Die Antwort: Wir müssen einen Film machen, weil wir von Übergriffen betroffen sind, wir müssen aufzeigen, wie sehr wir im Libanon leiden. Es ist jedoch nicht möglich, mit den Personen auf die Straße zu gehen und die Belästigungen zu zeigen. Als ich das erste Mal in den Libanon kam, sagten mir alle, ich darf keine Fotos machen. Durch die verschiedensten politischen Parteien, die teilweise stark verfeindet sind, ist das sehr schwierig im Libanon. Daher hatte ich die Idee einen Medienkompetenz-Workshop zu machen. Die Leute lernten so selber die Techniken zur Entwicklung eines Dokumentarfilms – vom Drehbuchschreiben, bis hin zu Regie und dem Schneiden. Wir begannen mit dem Schreiben von Geschichten. Wir sammelten diese Geschichten, wählten manche davon gemeinsam aus und an einem Tag drehten wir den Film.

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Das Ergebnis sind sehr intime Geschichten, die von verschiedenen Formen von Gewalt und Diskriminierung gegenüber LBGTIQ Flüchtlingen erzählen. Es sind Eindrücke, die auch vom UNHCR bestätigt werden. So sind laut dem UN-Flüchtlingshochkommissariat LGBTIQ Flüchtlinge mit Gewalt und sexuellem Missbrauch vonseiten der „refugee community“ ebenso konfrontiert wie von der eigenen Familie. Diskriminierung und Belästigungen gehen von staatlichen als auch von nicht-staatlichen Organisationen aus. Dies zeigt eine Studie, in der UNHCR weltweit 106 Asylbehörden im Zeitraum Juli 2014 bis Mai 2015 zum Thema queere Flüchtlinge befragte. Eines der Ergebnisse: Obwohl 64 Prozent der Behörden angaben, mindestens eine Maßnahme im Aufnahme- oder Registrierungsprozess zu haben, die sich speziell an LGBTIQ Personen richtet, berichten trotz dem Wissen um Diskriminierung und Gewalt gegenüber queeren Flüchtlingen nur 14 Prozent von der Einrichtung sicherer Schutzzonen. Zudem seien die Befragungen im Asylverfahren oft unsensibel, unangebracht. Der Film ist ein kleines Puzzlestück wie der letzte Punkt – zumindest im Libanon – geändert werden könnte, erzählt Metwally:
Im Libanon wurde der Film nicht öffentlich gezeigt. Er wird als Toolkit für Schulungen zu sexueller Orientierung und Genderidentitäten verwendet. Besucht werden diese Schulungen von Vertreter*innen verschiedener NGOS, von Sozialarbeiter*innen, Sachbearbeiter*innen – von allen, die mit queeren Refugees in Berührung kommen. Der Film wurde sehr gut aufgenommen, weil vielen dieser Personen ein persönlicher Zugang zu LGBTIQ Personen fehlt. Durch das Aufzeigen verschiedener Arten von Diskriminierung mit denen LGBTIQ Personen konfrontiert sind, erhalten sie erstmals Einblick in die Probleme und beginnen zu verstehen.

So hoffnungsvoll zeigt sich der Film jedoch nicht unbedingt. „Als ich mich endlich mit meiner Identität auseinander gesetzt und alles verarbeitet habe, traf ich nach wie vor auf Ablehnung und Zurückweisung von den Menschen, sie lehnten meine gesamte Existenz ab“, erzählt eine* der Protagonist*innen des Films. Das war der Punkt an dem sie die Hoffnung verlor – sowohl in Syrien als auch im Libanon.

Laut den Erfahrungen von Metwally gibt es trotzdem Unterschiede zwischen Syrien und dem Libanon, wenn es um LGBTIQ-Personen geht. Der Libanon sei offener. Stattdessen ist dort der Rassismus, insbesondere gegenüber Menschen aus Syrien ein großes Problem. „Es gibt einen Groll zwischen den beiden Ländern, weil Syrien den Libanon vor langer Zeit besetzte. Dadurch kommt eine Ebene des Rassismus gegenüber syrischen Flüchtlingen dazu“, erzählt Metwally. Die untragbare Situation für LGBTIQ-Personen in Syrien hat sich erst mit dem Krieg zum Schlechten gewandelt. Ob der Filmemacher und Aktivist an eine erneute Änderung in der MENA-Region (Middle East & North Afrikca) glaubt?

Ich denke, dass die Bildung diesbezüglich eine große Rolle spielt. Bevor ich in den Libanon kam, wusste ich nichts über Gender Studies. Als ich herkam, besuchte ich Schulungen zu Menschenrechten, zu sexuellen Orientierungen, zu Genderidentitäten. Ich lernte verschiedene Begriffe kennen. Ich lernte, dass es einen riesigen Unterschied zwischen Geschlecht und Sexualität gibt. So ging es auch vielen meiner Freund*innen, die von Algerien, von Tunesien oder auch vom Libanon nach Ägypten kamen, um Gender Studies zu studieren. All diese Personen und auch ich können ihre Gesellschaften, ihre Familien, durch das Wissen, das sie erlangt haben, positiv beeinflussen. Wenn man mit diesem Wissen spricht, kann man zu mehr Akzeptanz und Verständnis beitragen. Denn Stigma wird vom Nicht-Wissen produziert. Die Gesellschaft lehrt uns nur bestimmte Geschlechterrollen. Sie lehrt uns nicht, dass diese geändert werden können. Durch Bildung, durch das Sprechen über diese Dinge, beginnen die Menschen verschiedene Identitäten mehr zu akzeptieren.

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Derzeit ist es eines der Probleme noch die Unterbringung in den Zielländern. Viele der vom UNHCR befragten Behörden berichteten, dass die Akzeptanz von LGBTIQ-Personen in den Unterkünften niedrig sei, insbesondere in großen Camps. Auch Metwally kennt diese Problematik vom Libanon.
Es gibt kaum Personen, die in einer geeigneten Unterkunft wohnen. Hinzu kommt das Rassismus Problem im Libanon. Es gibt verschiedene Regionen, die unterschiedlich – je nach Religion – kategorisiert sind. Christ*innen werden getrennt, Muslim*innen werden getrennt und innerhalb der jeweiligen Regionen gibt es wieder Trennungen. Das heißt, auch LGBTIQ Flüchtlinge werden nach diesen Merkmalen untergebracht.

Er ist sich jedoch bewusst, dass es auch in Europa Aufholbedarf in der Unterbringung von queeren Flüchtlingen gibt:
Du kannst geflüchtete LGBTIQ Personen nicht in eine heterosexuelle Unterkunft geben. Viele der Personen kommen nach Europa und erwarten hier ein besseres Leben, erwarten Zugehörigkeit, „gay prides“, usw. Dann kommen sie in eine Flüchtlingsunterkunft und damit in eine Gesellschaft von der sie eigentlich flüchteten. Daher braucht es unbedingt individuelle Unterbringungsmöglichkeiten.

 

Valentine Auer arbeitet als freie Journalistin in Wien.

Weder Hustenzuckerl noch Taschentücher annehmen

  • 05.12.2015, 19:40

Schlepperei als soziales Phänomen und juristischer Straftatbestand wurden in den letzten Jahren zu einem öffentlich breiter diskutierten Thema. Wen Strafverfolgung in der Praxis trifft, ist aber selten Teil der Debatte.

Schlepperei als soziales Phänomen und juristischer Straftatbestand wurden in den letzten Jahren zu einem öffentlich breiter diskutierten Thema. Wen Strafverfolgung in der Praxis trifft, ist aber selten Teil der Debatte.

Die erste Facebook-Einladung zu einem Fluchthilfe- Konvoi bekam ich im September. Angst davor, auf „Teilnehmen“ zu klicken, hatte ich keine. Dabei ist Fluchthilfe in Österreich strafbar. Warum ich keine Angst hatte? Weil ich mutig bin? Wohl kaum. Weil ich naiv bin? Nein, das drohende Strafausmaß war mir bewusst. Warum also dann?

Die Fluchthilfe-Konvois erregten in den letzten Monaten Aufsehen damit, von Österreich aus nach Ungarn zu fahren, um Flüchtende am Rückweg über die Grenze mitzunehmen. Diese Konvois verstanden ihr Handeln nicht nur als Hilfeleistung, sondern auch als politisch-symbolischen Akt, der der Kriminalisierung von Fluchthilfe etwas entgegensetzt.

Eine Frau, die öffentlich dazu steht, Fluchthilfe zu leisten, ist Anahita Tasharofi, Gründerin und Obfrau des Vereins „Flucht nach vorn“. Mit Slogans wie „Ich bin Fluchthelferin und stolz darauf“ versucht ihr Verein die Kriminalisierung von Fluchthilfe öffentlich zu thematisieren, um kriminalisierten Menschen Mut zu machen, sich Unterstützung zu holen. „Wir wollen den Betroffenen zeigen, dass sie nicht alleine sind, dass Zivilcourage kein Verbrechen ist“, sagt Tasharofi im Interview. Eine Anzeige wegen Schlepperei handelte sich Tasharofi ein, als sie mit einem Mitarbeiter des Innenministeriums in Konflikt geriet. Dass gegen sie ermittelt wurde, sieht Tasharofi als Einschüchterungsversuch.

DIE POLITISCHE FUNKTION DES SCHLEPPEREI-VORWURFES. Im §114 Fremdenpolizeigesetz (FPG) wird Schlepperei – die Förderung der Einreise oder Durchreise von „Fremden“ – als Straftat definiert, wenn eine Gegenleistung (Entgeltlichkeit) im Spiel ist. Aber auch ohne Gegenleistung ist Fluchthilfe nach §120 FPG strafbar, wenn auch nur als Verwaltungsübertretung.

Dass der Schlepperei-Vorwurf gerne verwendet wird, um politischen Aktivismus zu diskreditieren, zeigte sich 2014 im sogenannten Schlepperei-Prozess gegen Aktivisten des Refugee Protest Camps. Die Verhaftungen der Angeklagten im Sommer 2013 gingen mit einem großen Medienspektakel einher. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sprach davon, dass es sich um eine brutale Schlepperbande handle, die schwangere Frauen am Weg zurücklasse. Von 30 Millionen Euro „Schlepperumsatz“ war die Rede. Dass all diese Vorwürfe der Diffamierung einer lästig gewordenen Protestbewegung dienten, lag für manche von Anfang an auf der Hand und wurde spätestens im Laufe des Prozesses bestätigt. Denn all diese Vorwürfe waren nicht Verhandlungsgegenstand: Es ging immer nur um Kleinstbeträge zwischen 20 und 30 Euro. Fast alle Angeklagten bekannten sich dazu, andere Geflüchtete bei der Durchreise durch Österreich unterstützt zu haben. Verdient hätten sie daran nichts, oft sogar aus der eigenen Tasche draufgezahlt, etwa wenn sie sich um Zugtickets kümmern mussten. Als Prozessbeobachterin für „Nachrichten auf ORANGE 94.0“ konnte ich miterleben, wie weit die Entgeltlichkeit gefasst werden kann. Jede Erwähnung von Kleinstbeträgen in den abgehörten Telefonaten wurde zu einem Indiz für die angebliche Schleppertätigkeit. Auch wurde die Annahme von Essen als „Schlepperlohn“ ausgelegt.

Als im Dezember 2014 ein Großteil der Angeklagten wegen §114 FPG verurteilt wurde, war die Empörung groß. Übersehen wurde dabei aber, dass das Urteil sehr „milde“ war, wenn es mit anderen Verfahren nach §114 mit ähnlicher Sachlage verglichen wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Strafausmaß ohne die mediale Beobachtung weit höher gewesen wäre.

BETROFFENE PREKARISIERTE OHNE RÜCKHALT IN DER ÖFFENTLICHKEIT. Ein ähnliches Phänomen ist im Fall Tasharofi zu beobachten. Die Ermittlungen gegen die Gründerin des Vereins „Flucht nach vorn“ wurden nach kurzer Zeit eingestellt. Tasharofi führt das nicht nur auf mangelnde Beweise, sondern auch auf öffentliche Aufmerksamkeit zurück: „Der Unterschied zwischen mir und den anderen Menschen, die als Schlepperin oder als Schlepper angezeigt wurden, ist, dass ich durch meinen Verein mehr in der Öffentlichkeit stehe.“ Tasharofi ist breit vernetzt, steht laut für ihre Rechte ein und hat einen guten Anwalt. Im Interview erzählt sie, dass sich nach der Anzeige gegen sie viele Menschen bei ihr gemeldet und ihr erzählt hätten, dass sie selbst, Verwandte oder Freund_innen auch davon betroffen seien. „Sie haben keine Anwält_innen, können sich die Kosten nicht leisten, es gab keine öffentliche Aufmerksamkeit und sie trauten sich auch nicht, das öffentlich anzusprechen“, erklärt Tasharofi.

Gefährdet ist also weniger die Fluchthilfe-Konvoi- Bewegung, die gut informiert und vernetzt ist und weiß, dass sie von einer mitfahrenden Person weder Hustenzuckerl noch Taschentücher annehmen darf, um sich nicht der entgeltlichen Schlepperei schuldig zu machen. Gefährdet sind auch nicht jene, die Menschen unter lebensbedrohlichen Bedingungen in Lastwägen pferchen. Gefährdet sind Menschen, die ihre Verwandten und Bekannten über die Grenze bringen und sich dabei das Benzingeld aufteilen. Gefährdet sind auch Taxifahrer_innen, die den normalen Fahrpreis für die Fahrt über die Grenze kassieren. Menschen in prekären Lebensverhältnissen, die auf Pflichtverteidiger_innen angewiesen sind und keinen Rückhalt in der Öffentlichkeit haben, sind es, die letztlich wegen Schlepperei zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt werden, weil sie Menschen beim Grenzübertritt geholfen haben.

Nach dem „Schlepperei-Prozess“ 2014 wurden Forderungen nach einer Reform des §114 FPG laut. Mit der aktuellen Situation ist die Aussicht auf eine Reform aber in weite Ferne gerückt. Die europäische Asylpolitik macht Schlepperei erst notwendig, indem sie keine legalen Fluchtwege zulässt. Ihre Vertreter_ innen hüten sich davor, Fluchthilfe zu entkriminalisieren, denn das würde auch die Flucht nach Europa erleichtern.

Katharina Gruber hat Politikwissenschaft in Wien studiert und ist in der politischen Bildungsarbeit, im Journalismus und in der Sozialarbeit tätig.

Hürdenlauf Nostrifizierung

  • 05.12.2015, 19:18

Dokumente, Taxen, Ergänzungsprüfungen: Das steht Migrantinnen und Migranten bei der Nostrifizierung bevor. Wie erfolgt eigentlich die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse in Österreich? Eine Spurensuche.

Dokumente, Taxen, Ergänzungsprüfungen: Das steht Migrantinnen und Migranten bei der Nostrifizierung bevor. Wie erfolgt eigentlich die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse in Österreich? Eine Spurensuche.

Hasan H. (Name auf Wunsch geändert) aus dem syrischen Homs ist seit vier Monaten in Österreich und lebt in einer Flüchtlingsunterkunft in Reichenau an der Rax. Sein Asylverfahren ist mittlerweile in Gang, doch Hasan will arbeiten, und zwar so rasch wie möglich. In Syrien war der 33-Jährige als Agraringenieur tätig. Fünf Jahre hat sein Studium gedauert, nach einem weiteren Jahr und einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit wurde ihm der Magistergrad (Arabisch: Al-madjistir) verliehen. Ob das Studium in Österreich anerkannt wird, dafür gibt es keine pauschale Regelung. Im besten Fall wird Hasan H. nach einigen Monaten Verfahrensdauer das Studium voll anerkannt. Im schlimmsten Fall gibt es keinen positiven Bescheid, sondern maximal die Anerkennung einzelner Prüfungen.

HÜRDENLAUF. Es ist ein steiniger, mit Barrieren gepflasterter Weg, den Asylwerbende und anerkannte Flüchtlinge in Österreich gehen müssen, wenn sie ihre akademischen Ausbildungen anerkennen lassen wollen. Dafür braucht es eine Menge Unterlagen, vor allem aber viel Geduld und Durchhaltevermögen. Die Nostrifizierung, so der Fachbegriff für das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Studien in Österreich, hängt von Staatsangehörigkeit und Berufsart ab. Eine „automatische“ Anerkennung gibt es nicht – auch nicht angesichts der 90.000 Asylanträge, die in Österreich bis Jahresende 2015 zu erwarten sind. Begründung: Die Studieninhalte sind zu unterschiedlich, eine Prüfung im Einzelfall ist daher zwingend notwendig. Ein syrischer Arzt kann sich nicht darauf verlassen, in Österreich rasch in seinem Beruf arbeiten zu können.

Diese Ungewissheit schreckt viele Migrantinnen und Migranten ab, es überhaupt zu versuchen: Nur jedeR Dritte lässt sich die im Ausland erworbene akademische Ausbildung nostrifizieren. Andere verzweifeln an der Dauer des Verfahrens, an den Ergänzungsprüfungen – und geben am Weg zur Nostrifizierung auf. Selbst eine erfolgreiche Nostrifizierung ist noch kein Garant dafür, danach auch einen adäquaten Job zu bekommen. Laut einer Befragung aus dem Jahr 2012 im Auftrag der Arbeiterkammer Wien ist jedeR dritte MigrantIn in Wien unterhalb ihres/seines Ausbildungsniveaus beschäftigt. Der Anteil von überqualifiziert beschäftigten Migrantinnen und Migranten ist laut OECD in Österreich einer der höchsten innerhalb der 34 OECD-Staaten. Gesamtstatistiken gibt es jedoch nicht.

KOMPETENZ-CHECKS. Erschwert wird die Anerkennung von akademischen Abschlüssen durch das mangelnde Wissen über die Kompetenzen der Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Viele Klischees stehen im Raum – doch Daten gibt es kaum bis gar nicht. Um den Bildungsstatus zu erfassen, führt das Arbeitsmarktservice (AMS) aktuell Kompetenz-Checks durch. Mitte Dezember sollen erste Ergebnisse vorliegen.

Wer ist für die Anerkennung von Studien überhaupt zuständig? Einfach ist es nicht, das herauszufinden. Erste Anlaufstelle ist in den meisten Fällen ENIC-NARIC-Austria. Ein zehnköpfiges Team kümmert sich im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) um Anerkennungsfragen. Einrichtungen dieser Art gibt es in allen EU-Staaten. Doch die tatsächliche Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Studiums erfolgt direkt an der Universität bzw. Fachhochschule. Zwischen 2010 und 2013 gab es laut ENIC-NARIC-Austria etwa 13.000 Ansuchen auf Titel-Anerkennung, zum Großteil aus osteuropäischen Staaten und Russland. Nicht notwendig ist die Nostrifizierung übrigens für die Zulassung zu weiterführenden Studien (Magister/Master, Doktorat, PhD).

Es sind also die Universitäten und FHs selbst, die über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse entscheiden. Doch: keine Regel ohne Ausnahme. So erkennt das BMWFW – und nicht die von zwischenstaatlichen (bilateralen) Abkommen direkt an. „Dieses vereinfachte Verfahren gilt für Absolventinnen und Absolventen bestimmter Studien aus Bosnien und Herzegowina, Italien, dem Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien“, erklärt Heinz Kasparovsky, Leiter der Informationsstelle. Auch Studienabsolventinnen und -absolventen von päpstlichen Universitäten dürfen sich über ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren dank eines bilateralen Abkommens freuen. Initiativen, die Verfahren nun angesichts tausender Asylwerbender in Österreich zu vereinfachen, gibt es aktuell nicht. Dabei könnte eine raschere Anerkennung akademischer Studien dem Mangel an Fachkräften in zahlreichen Branchen entgegenwirken. Einerseits suchen österreichische Krankenhäuser händeringend nach medizinischem Personal, andererseits müssen aber in diesem Bereich ausgebildete Fachkräfte den langen, zermürbenden Weg der Anerkennung gehen.

BEISPIEL: UNIVERSITÄT WIEN. Dem Großteil der an der Nostrifizierung Interessierten bleibt der Gang an die Universitäten und Fachhochschulen nicht erspart. An der Universität Wien entscheidet gemäß Satzung und Universitätsgesetz die/der Studienpräses über die Nostrifizierung. Um das Verfahren starten zu können, sind zahlreiche Unterlagen nötig, so Claudia Universitäten bzw. FHs – einzelne Studien aus bestimmten Staaten aufgrund Fritz-Larott vom Büro der Studienpräses: Neben dem Antragsformular sind das die Geburtsurkunde, ein Staatsbürgerschaftsnachweis/ Reisepass, der Aufenthaltstitel, das Reifeprüfungszeugnis, ein kurzer Lebenslauf, die Urkunde über den ausländischen Studienabschluss und möglichst viele Unterlagen zum absolvierten Studium selbst, also Zeugnisse über Prüfungen, Studienbuch, Studienplan, wissenschaftliche Arbeiten usw. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss zudem nachweisen, dass die Nostrifizierung zwingend notwendig ist für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung – ein Nachweis, der in der Praxis häufig schwierig zu beschaffen ist. De facto kann das durch den/die (künftige/n) ArbeitgeberIn geschehen, aber auch durch ein Schreiben einer Behörde.

Neben den Dokumenten ist zudem die Zahlung der Nostrifizierungstaxe erforderlich. Claudia Fritz-Larott von der Universität Wien sagt dazu: „Diese beträgt 150 Euro und ist damit im europäischen Vergleich nicht besonders hoch.“ Das Verfahren verteuert sich jedoch durch die Übersetzung der zahlreichen Dokumente, die für die Nostrifizierung vorzulegen sind. Das Nostrifizierungsverfahren dauert etwa drei Monate, so die Universität Wien, und mündet in einen Bescheid. Ist er positiv, gilt der ausländische Studienabschluss als mit dem inländischen gleichwertig. Ist er negativ, ist eine Anerkennung nicht möglich, denn Inhalt und Dauer des im Ausland absolvierten Studiums gelten als zu stark von den österreichischen Studien abweichend. Ein negativer Bescheid wird auch ausgestellt, wenn Unterlagen fehlen, die Hochschule nicht anerkannt oder die eingereichten Diplome ungültig sind. Möglich ist es dann noch, sich für ein Studium an einer österreichischen Universität einzuschreiben und einzelne Prüfungen anerkennen zu lassen. In der Praxis gibt es häufig einen Mittelweg zwischen positivem und negativem Bescheid: Der Antragstellerin oder dem Antragsteller werden Bedingungen gesetzt: Sie oder er muss dann noch einmal eine Abschlussarbeit verfassen, einzelne Lehrveranstaltungen nachholen oder Prüfungen ablegen. Auf Deutsch, versteht sich.

SPRACHKENNTNISSE ALS SCHLÜSSEL. Hier liegen auch die größten Schwierigkeiten für Migrantinnen und Migranten, so der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF). Auf der Flucht verloren gegangene oder im Herkunftsland zurückgelassene Dokumente lassen sich äußerst selten beschaffen. Dies führt zu Auflagen im Nostrifizierungsverfahren – und zu Verzögerungen. Denn um Prüfungen auf Deutsch ablegen zu können, ist in der Regel ein Sprachniveau auf B2 und damit ein mehrjähriges Erlernen der Sprache erforderlich. Bei „geschützten“ Berufen wie RechtsAnanwältinnen und Rechtsanwälten, Lehrerinnen und Lehrern, Medizinerinnen und Medizinern haben zudem auch die Berufsvertretungen – von der Rechtsanwaltskammer über die Ärztekammer bis hin zum Hebammengremium – mitzureden. Viele Migrantinnen und Migranten, so der WAFF, lassen es daher überhaupt bleiben und nehmen dieses langwierige Verfahren gar nicht auf sich.

Welche Alternativen bleiben Flüchtlingen also? Eine Möglichkeit wäre ein Studierendenvisum. Haken an der Sache ist jedoch, dass dieses bereits im Herkunftsland gestellt werden muss – und neben dem Nachweis, über ausreichend finanzielle Mittel (8.000 Euro am Bankkonto) zu verfügen, auch eine Versicherung sowie einen festen Wohnsitz erfordert. Einfacher geht es mit der Initiative MORE (s. Seite 11). Haken an der Sache: Prüfungen können MORE-Studierende nicht ablegen. In Deutschland startet mit dem Wintersemester die Pilotphase der „Wings University“: Sie ermöglicht, per Online-Studium auf Englisch einen Studienabschluss zu erwerben. Momentan sind vier Studiengänge im Angebot: Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Ingenieurwissenschaften und Architektur. Der Zugang zur Online-Uni erfolgt über Einstufungstests. Zeugnisse müssen die angehenden Studierenden nicht vorlegen. All diese Initiativen, so vorbildlich und kreativ sie auch sein mögen, ändern jedoch nichts am komplizierten Verfahren der Nostrifizierung.

Hasan H. will es jedenfalls probieren und sein Studium hier in Österreich anerkennen lassen. „Was habe ich schon zu verlieren?“, meint der junge Mann aus Syrien. Sobald sein Asylantrag bearbeitet ist, will er seine Unterlagen für die Nostrifizierung an der Universität für Bodenkultur in Wien einreichen. Ihm geht es bei dem Antrag nicht nur um die Anerkennung seines akademischen Titels. Er will sich in Österreich integrieren – anerkannt sein. Nicht nur akademisch und rechtlich, sondern beruflich und persönlich.

Susanne Weber hat Politikwissenschaft in Wien und Brüssel studiert und arbeitet als Pressereferentin.

Informationszentrum für akademische Anerkennung ENIC-NARIC-Austria
www.nostrifizierung.at (auf Deutsch und Englisch)
Telefon: 0800 312 500 (gebührenfrei aus ganz Österreich)
info@nostrifizierung.at
KundInnendienstzeiten: Dienstag und Donnerstag, 9.00 bis 12.00 Uhr

Nach der Flucht: Zurück zum Uni-Alltag

  • 05.12.2015, 19:08

Nach der Flucht wieder ein Stück Normalität finden – für viele Flüchtlinge bedeutet das, ein in der Heimat begonnenes Studium wieder aufzunehmen. Einfach macht ihnen das die österreichische Bürokratie aber nicht. Magdalena Liedl hat drei von ihnen getroffen, die es trotzdem versuchen.

Nach der Flucht wieder ein Stück Normalität finden – für viele Flüchtlinge bedeutet das, ein in der Heimat begonnenes Studium wieder aufzunehmen. Einfach macht ihnen das die österreichische Bürokratie aber nicht. Magdalena Liedl hat drei von ihnen getroffen, die es trotzdem versuchen.

„Es gibt ein Lied von Helene Fischer, das heißt: Ich gebe nie auf! Das ist mein Motto“, sagt S., der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Auch seine Studienrichtung soll vage bleiben, aus Angst, seine Situation könnte sich noch weiter verkomplizieren. „Schreib beim Studium Technik!“, lacht er.

2012 schließt S. sein Bachelor-Studium an der Universität Damaskus ab – in der syrischen Regelstudienzeit von fünf Jahren. Doch eine Arbeit in Syrien zu suchen oder ein Master- Studium anzuhängen, ist keine Option mehr. Der Krieg macht das Leben in Damaskus gefährlich und die Familie von S. entschließt sich zur Flucht. Zusammen mit seinen Eltern und seinen Geschwistern flieht er nach Jordanien, von dort aus reist er alleine weiter nach Österreich. Ein Jahr nach seinem Studienabschluss steht er allein mit einem 30-Kilo-Koffer, einer Reisetasche und seiner Laptoptasche über der Schulter auf der Polizeistation in Traiskirchen. „Der Dolmetscher hat gesagt, er hat noch nie einen Asylwerber mit so viel Gepäck gesehen.“

Nach Traiskirchen kommt er in eine Flüchtlingsunterkunft in Kärnten. Dort wartet er fünf Monate auf eine Entscheidung zu seinem Asylantrag. Um nach dem Bescheid so schnell wie möglich in seiner Branche arbeiten zu können, lernt S. intensiv Deutsch. „Ich hab mich in diesen Monaten nur darauf konzentriert, Deutsch zu lernen“, sagt er. „Kommst du aus Österreich?“, fragt er dann. „Dann korrigier’ mich bitte immer, wenn ich einen Fehler mache, ja?“

Den Kärntner Dialekt versteht er so schlecht, dass er auf ungewöhnliche Methoden zurückgreifen muss. „Du gibst im Internet einfach ein: ‚Helene Fischer Lyrics‘ und dann geht das schon. Deshalb kann ich auch alle Lieder auswendig. In Österreich finden das alle immer sehr lustig.“ S. will sich seinen Bachelor-Abschluss anerkennen lassen. Mit Hilfe des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) schickt er seine Papiere ans Wissenschaftsministerium. Auf einen Termin muss er zwei Monate warten. „Ich habe gesagt: Gut, ich warte. Was soll ich denn sonst machen?“

Nach drei Wochen bekommt er eine Antwort: Sein Abschluss entspräche einem Abschluss der Fachhochschule Technikum Wien. „Ich hab nicht verstanden, was das bedeutet. Ich habe so viele Leute gefragt. Manche haben gesagt: Ja, damit kannst du jetzt den Abschluss anerkennen lassen. Andere: Nein du musst noch Prüfungen machen.“

Also fragt S. bei denen, die es wissen sollten – bei der FH Technikum Wien – nach, welche Schritte jetzt zur endgültigen Anerkennung seines Abschlusses notwendig seien. „Ich habe das auf Englisch gefragt. Mein Deutsch war damals noch nicht so gut – und ich meine, das ist ja eine Fachhochschule, da sollte Englisch doch kein Problem sein.“ S. zieht das Wort „Fachhochschule“ in die Länge. „Aber die Dame hat gesagt: ‚Englisch? Nein, nein! Sie sind hier in Österreich! Sie müssen Deutsch reden! Kommen Sie wieder, wenn sie das B2-Zertifikat [übliches Deutsch-Niveau zur Uni-Zulassung in Österreich, Anm.] haben.‘“, erzählt S. „Ich wollte die B2-Prüfung ja auch machen. Aber ich wollte damals doch nur verstehen, was ich sonst noch machen muss. Muss ich zum Beispiel Prüfungen nachholen? Wenn ja, hätte ich ja schon einmal mit der Vorbereitung beginnen können. Aber sie sagte: ‚Nein, nein! Gehen Sie und kommen sie wieder mit dem B2-Zertifikat.‘“

Nachdem er mehrmals zwischen Wissenschaftsministerium, Integrationsfonds und FH hin und her geschickt wurde, hat S. eine neue Idee. Wenn er einen Master in Wien machen könnte, hätte er einen österreichischen Abschluss. „Dann könnte ich ganz normal arbeiten. Und ich könnte mich auch verbessern. Vielleicht gibt es etwas, das ich in Syrien noch nicht gelernt habe. Das wäre doch auch gut für die österreichischen ArbeitgeberInnen, wenn ich dazulerne.“

Saheib flüchtete aus Aleppo, wurde an der Montanuni Leoben zugelassen und studiert, nachdem er viele bürokratische Hürden überwunden hat, Bauingenieurwesen an der TU Wien. Foto: Chris Belous

Tatsächlich lässt ihn die Technische Universität Wien (TU) zum Master-Studium zu, unter der Voraussetzung, dass er vier Prüfungen aus dem Bachelor nachholt. Damit tut sich aber ein neues – und für studierende Asylberechtigte typisches – Problem auf: Es ist nicht erlaubt, gleichzeitig zu studieren und beim AMS gemeldet zu sein. Wenn S. also seinen Master an der TU tatsächlich angehen will, muss er sich beim AMS abmelden und verliert dadurch jede finanzielle Unterstützung. Gleichzeitig hat er keinen Anspruch auf Studienbeihilfe, denn eine der Voraussetzungen dafür ist, dass das Masterstudium innerhalb von 30 Monaten nach dem Bachelor- Abschluss begonnen wurde. Durch seine Flucht, das Warten auf den Asylbescheid und seine Deutschkurse hat S. diese Frist überschritten. So ist er nun zwar an der TU offiziell zugelassen, kann aber keine Prüfung machen, ohne die finanzielle Unterstützung des Staates zu verlieren. Er will also versuchen, Arbeit zu finden und danach sein Master-Studium beginnen.

„Der Übergang zum richtigen Leben ist schwierig“, überlegt er. „Vielleicht hätte ich es wie meine Freunde machen sollen und mir mit den Deutschkursen mehr Zeit lassen sollen. Ich habe nach eineinhalb Jahren B2 gemacht. Ich bin der erste, der ins richtige Leben muss. Meine Freunde gehen einfach immer noch in den Deutschkurs, einfach um etwas zu tun.“

ALEPPO-KAIRO-LEOBEN. Auch Saheib kennt Zeiten, in denen er einfach nichts zu tun hat. „Ich bin am 20. Oktober 2013 legal nach Österreich gekommen und ich bin legal hier geblieben“, stellt er sich nicht ohne Stolz vor, als ich ihn zusammen mit seinem Freund und Studienkollegen Yamen an der TU Wien treffe.

Saheib kommt aus Aleppo, wo er nach seinem Schulabschluss das Studium Bauingenieurswesen begann. Nach zwei Jahren bricht er das Studium ab. Uni-Gebäude werden bombardiert, die männlichen Studenten werden zum Militärdienst eingezogen. „Es ist eine Diktatur. Wer eine andere Meinung hat, wird verhaftet“, sagt Yamen. „Auch Studenten, viele meiner Freunde. Einmal wurde ein Freund während einer Prüfung abgeführt“, erzählt er. „Er ist jetzt zum Glück in Deutschland.“

Auch Saheib kann nicht bleiben. „Meine Familie hat gesagt: ‚Saheib, das ist zu gefährlich. Du musst hier weg‘“, erzählt er. Er flieht in den Libanon. Wie S. will er sein Studium unbedingt wieder aufnehmen. „Zuerst habe ich mir gedacht: Ägypten.“ So fliegt Saheib nach Kairo und bewirbt sich dort an der Uni. Doch auch in Ägypten erfährt er als syrischer Flüchtling Diskriminierung. Er bewirbt sich also um ein StudentInnenvisum in Österreich – und wird an der Montanuni Leoben zugelassen.

Doch wie bei S. schafft die Zulassung erst einmal neue Probleme: Wer mit einem StudentInnenvisum in Österreich einreisen will, braucht nicht nur die Zulassung an einer österreichischen Universität, sondern auch ein österreichisches Bankkonto. Und für ein österreichisches Bankkonto braucht man einen österreichischen Meldezettel – für den in Kairo lebenden Saheib ein Ding der Unmöglichkeit. Vier Monate braucht er, um schließlich ein Visum für Österreich zu bekommen. „Gott sei Dank hat dann alles funktioniert. Die Arbeit mit der österreichischen Botschaft in Ägypten hat so lange gedauert, dass ich das erste Deutsch-Level schon in Kairo gemacht habe“, sagt Saheib.

So kann er schließlich schon mit der A1-Deutsch-Prüfung ins Flugzeug nach Österreich steigen. „Am Flughafen in Kairo hat der Beamte meinen Reisepass angeschaut und gesagt: ‚Sie haben keinen Aufenthaltstitel für Ägypten. Wie sind Sie hierhergekommen? Sie müssen Strafe zahlen.‘ Ich habe gesagt: ‚Gut, dann zahle ich.‘ Immer noch besser als Gefängnis.“

Ein Jahr lang besucht Saheib den Vorbereitungslehrgang in Leoben und lernt Deutsch. Doch bald kommt das böse Erwachen: Die syrische Botschaft in Österreich weigert sich seinen Pass zu verlängern, da er keine Bestätigung über einen abgeleisteten Militärdienst in Syrien hat – ohne Reisepass kann er aber auch sein Visum nicht verlängern. So stellt er einen Asylantrag, der nach sieben Monaten positiv beurteilt wird. Sieben Monate, in denen Saheib nichts tun kann, sein Studium liegt auf Eis; er verliert für die Dauer des Asylverfahrens seinen Anspruch auf Studienbeihilfe.

Doch mit dem positiven Asylantrag kommt auch eine Chance: Konnte er mit seinem alten Visum nur in Leoben studieren, stehen ihm nun alle Studiengänge in Österreich offen. Das Studium Bauingenieurswesen an der TU Wien ist seinem Studium in Aleppo ähnlicher und so zieht auch Saheib nach Wien. „Ich wollte unbedingt in meiner Richtung weiterstudieren, und die gibt es in Leoben nicht.“ Ein paar Kurse von der Universität Aleppo kann er sich auch anrechnen lassen.

„Das Studium ist gut, aber nicht immer leicht“, erzählt Saheib. Wenigstens sind die finanziellen Sorgen einmal weg. Er hat wieder Anspruch auf Studienbeihilfe. „Das ist auch ein bisschen gefährlich, denn die Regeln sind hier sehr streng. Und die Regeln sagen, dass man für die Studienbeihilfe 30 ECTS im Jahr machen muss. Ich bin nicht faul und ich bemühe mich gut zu lernen, aber es ist nicht immer leicht und ich weiß nicht, ob ich das schaffen kann. Aber ich versuche es.“ Durch die verlorenen Semester während des Asylverfahrens wird Saheib die Beihilfe außerdem nicht bis zum Ende seines Studiums, sondern nur bis ins vierte Semester erhalten, aber er ist zuversichtlich. „In zwei Jahren, da hoffe ich, dass ich neben dem Studium vielleicht schon arbeiten kann. Und ich hoffe, dass ich in zwei Jahren schon zum Ende des Studiums komme.“

NUR DAS STUDIUM BLEIBT. Auch S. bleibt Helene Fischer und seinem Motto „Ich geb nie auf“ treu. Kurzzeitig hat er überlegt, nach Deutschland oder Schweden weiterzuziehen und sich dort für Praktika zu bewerben, doch mittlerweile ist seine Familie nach Wien nachgekommen. So will auch er in Österreich bleiben und weiterhin nach einer Arbeit suchen, um sein Master-Studium zu finanzieren, auch wenn man am AMS für diese Pläne wenig Verständnis hat. „Die Beraterin hat mich gefragt, warum ich studiere. Warum machen Sie das? Als ich gesagt habe‚ um einen besseren Job zu finden, hat sie gesagt: ‚Das ist mir egal. Sie müssen doch keinen Techniker-Job finden. Bewerben Sie sich halt in einer Pizzeria.‘ Aber ich habe in Syrien fünf Jahre lang studiert. Wieso soll ich jetzt in einer Pizzeria oder bei McDonalds arbeiten?“, sagt S. „Ich will in meinem Bereich bleiben. Ich mag ihn. Wir haben in Damaskus alles verloren: unser Haus, unsere Wohnung, unser Leben. Wir haben nichts mehr von unserer Vergangenheit. Ich habe nur eine Sache: mein Studium.“

Magdalena Liedl studiert Zeitgeschichte und Anglistik an der Universität Wien.

Allein im Mittelmeer

  • 23.05.2015, 14:42

Die kleine Mittelmeerinsel Lampedusa - ein acht Kilometer langer Felsen - ist erste Anlaufstelle für tausende afrikanische Menschen, die flüchten mussten. Und gleichzeitig ist sie nur eine Durchlaufstation; für die, die es geschafft haben, und für wenige von all denen, die es nicht geschafft haben. Das Schicksal sowohl der Überlebenden als auch der Toten wird unsichtbar gemacht, denn auch auf Lampedusa darf das Drama im Mittelmeer nicht zu sehr stören.

„This is modern slavery“

  • 10.03.2015, 11:33

Rosarno ist ein kleines Provinzstädtchen im Süden Italiens und taucht in der Berichterstattung internationaler Medien selten auf. Wenn, dann muss etwas Spektakuläres vorgefallen sein. Zuletzt war dies 2010 der Fall. Die meist afrikanischen Erntehelfer, die in der Stadt arbeiteten, probten den Aufstand als Reaktion auf einen gewalttätigen Übergriff. Der Alltag und die Lebenssituation dieser modernen Sklaven ist kaum eine Schlagzeile wert. Die Ausstellung „Bitter Oranges” widemt sich genau diesen Themen.

Rosarno ist ein kleines Provinzstädtchen im Süden Italiens und taucht in der Berichterstattung internationaler Medien selten auf. Wenn, dann muss etwas Spektakuläres vorgefallen sein. Zuletzt war dies 2010 der Fall. Die meist afrikanischen Erntehelfer, die in der Stadt arbeiteten, probten den Aufstand  als Reaktion auf einen gewalttätigen Übergriff. Der Alltag und die Lebenssituation dieser modernen Sklaven ist kaum eine Schlagzeile wert. Die Ausstellung „Bitter Oranges” widmet sich genau diesen Themen.

Der Weltmarktpreis für Zitrusfrüchte ist seit den 1990ern extrem niedrig. Dieser Preisverfall hat zu einem – in jeglicher Hinsicht – enormen ökonomischen Druck geführt. Für das wenige Geld, das man mit der Ernte von Orangen in Rosarno verdienen kann, will in Kalabrien niemand arbeiten.  Fast niemand. Ungefähr 50 Cent pro 22-Kilo-Kiste beträgt der Sold. „If you work all the day,“ berichtet einer der Saisonarbeiter in Rosarno, „you cannot get more than 25 Euro“. Die Ausstellung „Bitter Oranges. African Migrant Workers in Calabria“ rückt jene Menschen in den Fokus, die diese unter- und oft auch  unbezahlte Arbeit verrichten. Sie erzählt vom Alltag und den Arbeitsbedingungen junger Männer aus Nord- und Äquatorialfrika in den Containerstädten und blauen Zeltlagern an den Rändern Rosarnos.

„MENTAL SLAVERY“. Es ist eine neue Art der Sklaverei, die nicht mehr wie in vergangenen Jahrhunderten auf direkter körperlicher Gewalt, sondern auf psychischen und Marktzwängen beruht. Die darauf beruht, dass eine landwirtschaftliche Reservearmee gezwungen ist, sich zu jeden Bedingungen ausbeuten zu lassen. Denn keine, noch so schlecht bezahlte Arbeit zu haben, bedeutet letztlich elementare Grundbedürfnisse nicht befriedigen zu können, nichts zu essen zu haben.

Arbeit gibt es in der Regel ohnehin nur in den Wintermonaten – und auch dann nur tageweise. Außerhalb der Erntesaison sind die Ausgebeuteten, sofern sie es sich überhaupt leisten können, unterwegs auf der Suche nach anderen Arbeitsgelegenheiten. Dabei sind die Lebensbedingungen der in Süditalien Gestrandeten mitunter noch schlechter als ihr Leben zuvor. „Ich werde noch verrückt“, berichtet beispielsweise M. aus Nigeria. „Ich sitze hier und kann nichts machen.“ In den Lagern außerhalb Rosarnos gibt es eine kaum funktionierende Infrastruktur – keine Müllabfuhr und keine Gesundheitsversorgung. Und die, die es gibt, haben sich die BewohnerInnen meist selbst geschaffen: dieFahrradwerkstätte, das Kino, die Handyladestation oder den Lebensmittelladen.

DIE ROLLE DER FORSCHERiNNEN. Wie kann über den Alltag, der an die Ränder der Gesellschaft Gedrängten, berichtet werden? Auf welche Weise kann ihnen eine hör- und vernehmbare Stimme verliehen werden? Diese bedeutenden forschungsethischen Fragen versucht das Ausstellungsprojekt zu beantworten. Der neugierige Blick auf Leben und Alltag der „Anderen“ und Entrechteten läuft stets Gefahr in  Zurschau- und Bloßstellung abzugleiten. Die Ausstellung „Bitter Oranges“, ist das Ergebnis einer langjährigen ethnographischen Forschung, und folgt in ihren Leitlinien einem partizipativen Ansatz. Sie berichtet nicht einfach über Menschen, sondern lässt sie ihre Geschichten auch selbst erzählen. So sind die in der Ausstellung präsentierten Fotografien, Filme und Audiomitschnitte nicht nur Dokumente von Forschenden, sondern aus dem Alltag gegriffene Aufzeichnungen. Viele der Dokumente stammen von den Saisonarbeitern selbst. Sie erzählen von ihrem Alltag, von ihren Nöten, Zukunftsängsten und Träumen.

„Bitter Oranges. African Migrant Workers in Calabria“
KuratorInnen: Carole Reckinger, Diana Reiners, Gilles Reckinger
Künstlerhaus Büchsenhauen, Innsbruck
Bis 20. März 2015

Podiumsdiskussion: „Wer erntet auf Europas Feldern? Migration und prekäre Arbeit am Beispiel der Landwirtschaft“
17. März, 19:00 – 20:30
Künstlerhaus Büchsenhausen, Weiherburggasse 13, Innsbruck

Die Ausstellung wird im Herbst 2015 im Österreichischen Museum für Volkskunde in Wien gezeigt.

 

Tobias Neuburger ist Doktorand an der Universität Innsbruck und promoviert mit einer Arbeit über Aufführungen des Antiziganismus um 1900.

Identitätskannibalismus in Nuova Esperanza

  • 28.10.2014, 01:55

Eine Theater-Rezension

Eine Theater-Rezension

Mittelmeer. Ein Schiff der Grenzschutzbehörde Frontex rammt ein Flüchtlingsboot und bringt es zum Kentern. Die einzigen Überlebenden: Die eitle Fernsehjournalistin Swantje van Eycken, Flo Hagenbeck, eine Berliner Performance-Künstlerin, Le Boeuf, ein apologetischer Frontex-Offizier, und ein stummer afrikanischer Flüchtling. Sie landen auf einer unbewohnten Insel, auf der es nichts zu essen gibt. Bald stellt sich die Frage: Wer wird (zuerst) verkocht?

„Eine mediterrane Groteske“ ist Richard Schuberths Lese-Drama „Frontex – Keiner kommt hier lebend rein“ und treffender könnte die Bezeichnung weder für sein Buch, noch für die realen Ereignisse, auf die es sich bezieht, sein. Das Stück über die absurde Flüchtlingspolitik Europas und die konformistische Kraft schlechten Humors entstand schon 2011 – lange vor der bislang größten Flüchtlingstragödie vor der italienischen Insel Lampedusa im Oktober 2013. Zum Erscheinungsdatum diesen Herbst hat „Frontex“ nichts an Aktualität eingebüßt. Ganz im Gegenteil, Schuberth kann eine traurig-prophetische Vorwegnahme der Ereignisse diagnostiziert werden: Literatur, die ihrer Zeit voraus ist.

In „Frontex“ kommt jedenfalls niemand gut weg, und das ist auch richtig so: Weder die eitlen Journalist*innen, die sich aus Karrieregeilheit in Gefahr bringen, noch die abgehobenen Künstler*innen, die es wissen, aus Tragödien ästhetischen und materiellen Profit zu ziehen – ein Hauch von Selbstkritik, Herr Schuberth? Am schlimmsten geht Schuberth mit der europäischen Politik und ihrer Öffentlichkeit ins Gericht: Die unfassbar zynischen Auftritte vom Frontex-PR-Sprecher und Stand-Up-Comedian Dennis Quartermain und „Mama Merkel“ lassen Ekelgänsehaut aufkommen.

In einer anarchokapitalistischen Welt geht es radikal um Verwertung und Verwertbarkeit, versinnbildlicht etwa im letzten Tabu Kannibalismus, einer absurden „Asyl-Casting-Show“ und einem vollklimatisierten Dienstleistungs-Flüchtlingslager komplett Reintegrations-, Sinn- und Berufsfindungscoachings – genannt „Nuova Esperanza“. Das alles illustriert Schuberth mit bizarrsten Wendungen, kühnsten Überspitzungen und paralysierender Direktheit. Ob das Lachen dem Publikum bei Schuberths ätzendem

Fernseh-Humor punktuell im Halse stecken bleibt? „Frontex“ ist jedenfalls ein atemberaubendes, gleißend bebildertes Drunter und Drüber und somit eher ein durchgehendes Röcheln. Das Drama kann also durchaus mit der stürmischen See verglichen werden, auf der es spielt: mitreißend, aber auf eine bedrohliche Art und Weise.

 

Richard Schuberth liest aus „Frontex“ am 20. November um 20 Uhr mit musikalischer Begleitung Jelena Popržans im ehemaligen Ost Klub.

 

Olja Alvir studiert Germanistik und Physik an der Universität Wien.

 

 

 

Gewalt an der Grenze

  • 27.10.2014, 14:03

An der Straße von Gibraltar kommt es seit Monaten zu rassistischen Übergriffen. Jan Marot sprach mit der spanischen Flüchtlingshelferin Helena Maleno über die Hintergründe.

An der Straße von Gibraltar kommt es seit Monaten zu rassistischen Übergriffen. Jan Marot sprach mit der spanischen Flüchtlingshelferin Helena Maleno über die Hintergründe.

progress: Wie ist die aktuelle Situation der MigrantInnen in Boukhalef bei Tanger?

Helena Maleno: Man ist vom zivilen Terror eines mit Macheten bewaffneten radikalen Mobs zu institutioneller Gewalt übergegangen. Anstatt Täter zu verfolgen, kam es zu Festnahmen von Flüchtlingen. Konkret waren es 26 Personen, die es wagten, für mehr Schutz zu demonstrieren, was in Marokko unangemeldet verboten ist. Sie wurden verurteilt und mit regulären Linienflügen von Casablanca aus in ihre Herkunftsländer deportiert. Andere wurden direkt abgeschoben, oftmals ohne Gerichtsverfahren, ohne Feststellung ihrer Identität, ihrer Herkunft oder ihres Alters, ohne gesetzliche Garantien. Daher leben Flüchtlinge hier in permanenter Angst und Panik vor Attacken und Festnahmen. Wir fordern von Marokko ein, dass es die Konvention für migrantische ArbeiterInnen, die es unterzeichnet hat, auch umsetzt und über die bilateralen Verträge mit Spanien stellt. Letztere und der Druck seitens der EU sind für die Gewalt und Rechtlosigkeit verantwortlich. Das Einzige, was Brüssel und Madrid mit der Forcierung des Grenzschutzes erreichen, sind schreckliche Menschenrechtsverletzungen an der migrantischen Bevölkerung. Wir in Europa tragen Verantwortung für die Grausamkeiten, die MigrantInnen erfahren.

Hat die NGO Walking Borders ihre Sicherheitsmaßnahmen verschärft?

Natürlich. Dabei werden wir von der FrauenrechtsNGO OAKfoundation unterstützt. Sie helfen uns dabei, Migrantinnen zu schulen, was den Schutz vor sexuellen Übergriffen angeht. Das geht zwar mit einem Verlust der persönlichen Freiheit einher, ist aber absolut notwendig. Zudem sind wir nach all den rassistischen und oftmals sexuellen Gewaltakten der vergangenen Monate auch im Bereich der Traumabewältigung aktiv.

Welche Gruppen stehen hinter den Angriffen?

Es gibt drei Akteure. Die Hintermänner, die Aktionen planen, Macheten kaufen und Gruppen finanzieren. Sie richten sich an Kleinkriminelle, die Gewaltakte koordinieren und anführen. Hinzu kommen radikal-islamistische Elemente, die mit Parolen gegen MigrantInnen – zum Beispiel „Sie trinken Alkohol!“ und „Sie respektieren den Islam nicht!“ – Hass schüren und die Massen zusätzlich aufstacheln. Das spricht viele Jugendliche aus der Mittel- und Unterschicht an.

Gab es seitens der spanischen oder marokkanischen Institutionen Unterstützung für die Flüchtlinge?

Nein. Wir haben uns nicht viel erwartet. Die spanische Rechtsregierung und das Außenministerium haben nie von der marokkanischen Regierung Erklärungen zu den Übergriffen auf eine spanische Staatsbürgerin und Menschenrechtsaktivistin eingefordert. Politische und vor allem ökonomische Interessen stehen im Vordergrund. Das ist traurig, aber die Realität. Die spanische Regierung ignoriert ihrerseits das wiederholte, direkte Abschieben von Flüchtlingen an den Grenzen von Ceuta und Melilla. Hier wurde vom Gericht in Cadíz Anklage gegen den Guardia-Civil-Chef von Melilla erhoben. Ein weiteres Verfahren läuft, weil im Februar während eines Polizeieinsatzes in Ceuta 15 MigrantInnen ertrunken sind. Madrid ignoriert die Grundrechte von Flüchtlingen.

Wie steht es um die MigrantInnen an den Grenzen zu den spanischen Enklaven, die auf ihre Chance warten, den Wall zu überwinden?

Ceutas Lager sind seit 2006 weitgehend abgerissen. Hier gibt es, anders als am Monte Gurugu bei Melilla, wo große permanente Zeltlager existieren, nur temporäre Schlafplätze für jene, die den Sprung nach Spanien wagen. Es ist schwer, dort Hilfe zu leisten. Zuletzt haben wir daher unsere Kräfte gegen die Gewalt an der Grenze forciert. Am Grenzwall ist vor allem das Recht auf Leben gefährdet, weil das Gewaltpotenzial der Grenzwache enorm ist. Zudem halten wir die Augen offen, um auf Flüchtlingsschiffe, die in der Zone der Straße von Gibraltar in Seenot geraten sind, hinweisen zu können. Außerdem informieren wir die MigrantInnen über ihre Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Gesundheitsversorgung, und leisten Aufklärungsarbeit gegen sexuelle Gewalt, für den Schutz vor Schwangerschaften und vor sexuell übertragbaren Krankheiten.

Kam es in der ngeren Vergangenheit am Grenzwall zu Todesfällen?

Ja, doch ich kann nur einen bestätigen. Ein Malinese starb bei einem Polizeieinsatz. Ein zweiter ist laut seinen Freunden nach einem Schlag auf den Kopf durch die Grenzwache Stunden später im Zeltlager wahrscheinlich an einer Hirnblutung gestorben. Wie verhält sich die Zivilgesellschaft? In zwischenmenschlicher Hinsicht ist die Solidarität groß, besonders seitens der ärmsten marokkanischen Schichten. Auch in Spitälern behandeln ÄrztInnen und PflegerInnen MigrantInnen kostenlos und ohne die Polizei einzuschalten. Dennoch spielt die Geschichte des Rassismus gegenüber schwarzen Menschen, die in der arabischen Welt und in Nordafrika über Jahrhunderte in erster Linie SklavInnen waren, eine Rolle. Dazu kommt, dass es den Regierenden ausgesprochen genehm ist, wenn sich schwache, arme Bevölkerungsgruppen gegeneinander richten und nicht gegen die MachthaberInnen. Sie könnten sich sonst ja gar gemeinsam wehren. Aber mit Positivem kann man gegen den Hass und den Rassismus arbeiten. Hier dienen afrikanische Läden, Cybercafés und der Sport, zum Beispiel Fußball, als Bindeglied.

Wie steht es um Demokratisierungsund Protestbewegungen in Marokko?

Man hat diese Bewegungen auseinandergenommen und ihre führenden Köpfe inhaftiert. Hinzu kommt die Angst durch die Negativbeispiele des arabischen Frühlings: Ägypten, Libyen und Tunesien geht es jetzt keineswegs besser als unter den früheren Autokraten. So denken viele: „Besser wir bleiben so, wie wir sind, als wir haben Krieg.“ So sind es vor allem junge MarokkanerInnen, die oft im Ausland studiert haben, die sich organisieren, um die Demokratisierung voranzutreiben. Die europäische Entwicklungshilfe blockiert diese Bestrebungen jedoch. Sie dient in erster Linie dazu, Europas Interessen zu festigen und soziale Bewegungen zu schwächen, statt Reformkeime zu unterstützen.

 

Das Interview führte Jan Marot.

 

Zur Person: Die spanische Flüchtlingshelferin und Migrationsoziologin Helena Maleno (44) arbeitet bei der NGO Walking Borders/Caminando Fronteras im nordmarokkanischen Tanger für MigrantInnen aus Subsahara-Afrika an Europas Südgrenze.

Helena Maleno auf Twitter: @HelenaMaleno

„Walking Borders/Caminando Fronteras“ auf Facebook.

OAK Foundation: oakfnd.org

 

Politischer Prozess

  • 20.03.2014, 12:56

Nikolai Schreiter für progress online über den de facto unmöglichen Zugang zum Asylverfahren auf legalem Weg und warum nicht nur der aktuelle Prozess wegen „Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung“ in Wiener Neustadt als Politikum verstanden werden muss. Ein Kommentar.

Nikolai Schreiter für progress online über den de facto unmöglichen Zugang zum Asylverfahren auf legalem Weg und warum nicht nur der aktuelle Prozess wegen „Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung“ in Wiener Neustadt als Politikum verstanden werden muss. Ein Kommentar.

Acht Männer aus Pakistan werden festgenommen und mit dem Vorwurf der „Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung“ in Untersuchungshaft gesteckt. In Kombination stehen darauf bis zu zehn Jahre Haft. Dort sitzen sie monatelang ohne Anklage. Diese liegt beim Gericht, wird angefochten, für rechtskräftig erklärt, dann dauert es noch ein bisschen – und siebeneinhalb Monate nach den Festnahmen, am 17.03.2014, findet der erste Prozesstermin statt. Was ist daran politisch?

Der erste Anhaltspunkt ist die Repression gegen die Refugeeprotestbewegung durch Polizei und Innenministerium: Die Festnahmen fanden alle in den Tagen nach acht medial und von Protest außergewöhnlich breit begleiteten Abschiebungen nach Pakistan statt. Die Abgeschobenen kamen aus dem Umfeld der Refugee Camp Vienna, der Bewegung, die seit November 2012 gegen Rassismus und für die Rechte von Asylsuchenden und Migrant_innen kämpfte. Abschiebungen nach Pakistan sind ansonsten selten, diese acht haben dennoch stattgefunden. Die Verhaftungen wegen „Schlepperei“ direkt im Anschluss haben das mediale Bild von den geflüchteten Aktivisten verändert, weil einige der Eingesperrten auch zum Umfeld des Servitenklosters gehörten, in das der Protest zu diesem Zeitpunkt von staatlichen und kirchlichen Autoritäten bugsiert worden war. Waren sie während des Protests und gerade durch die Abschiebungen die armen Opfer, denen Unrecht geschieht und die sich dagegen unter starkem öffentlichen Ressentiment auflehnten, wurden sie mit den Festnahmen – medial immer im Kollektiv gehandelt – zu den „bösen Schlepperbossen“. Die Caritas, Hausherrin im Kloster, fühlte sich ausgenutzt und die in Österreich auch aufgrund ihrer relativen Selbstbestimmung ohnehin höchstens tolerierte Bewegung war vollends delegitimiert.

Dahinter Absicht zu vermuten, ist eine Unterstellung aufgrund von Erfahrung. Die strafrechtliche Verfolgung politisch Bewegter mittels Unterstellung organisierter Kriminalität hat in Österreich fast schon Tradition: Im Falle der AMS-4 aus dem Umfeld der unibrennt-Bewegung und der Tierschützer_innen zwar wenig justitiabel, wenn es aber gegen „Fremde“ geht, auch mit heftigen Urteilen: Im Rahmen der Prozesse um die „Operation Spring“ wurden insgesamt mehrere hundert Jahre Haft verhängt. In jedem Fall – auch bei Freisprüchen – trugen die Bewegungen, aus der die jeweils Verfolgten kamen, politischen und die Angeklagten großen persönlichen Schaden davon.

Ein weiterer Grund, warum dieser Schleppereiprozess – unabhängig davon, ob die Angeklagten tatsächlich Menschen über Grenzen geholfen haben – ein politischer, eigentlich politökonomischer, ist, bezieht sich auf die Gesellschaft, die den entsprechenden Paragraphen hervorbringt: Als „Schlepperei“ verfolgt, wird nach Fremdenpolizeigesetz §114 insbesondere die entgeltliche Unterstützung von Menschen beim Grenzübertritt, denen staatlich, also von der Instanz, die Grenzen schafft, der Grenzübertritt untersagt ist. Nationalstaaten und ihre Grenzen wiederum sind notwendig, um die aktuelle Funktionsweise der Gesellschaft – Kapitalismus – aufrecht zu erhalten. Der Staat garantiert als Souverän seinen Bürgern und Bürgerinnen Rechte. Darunter auch jene, sich im Staatsgebiet aufzuhalten, zu arbeiten und als freie und gleiche Warenbesitzer und WarenbesitzerInnen Geschäfte abzuschließen, also aus Geld mehr Geld zu machen. Allen anderen, also denen ohne den entsprechenden Pass, verwehrt der Staat diese Rechte. Um dies wirksam zu tun, muss er sie unter anderem gewaltsam davon abhalten, auf seinem Staatsgebiet Dinge zu tun, die er nicht möchte – in diesem Fall: sich darin aufhalten. Deshalb müssen im Kapitalismus Grenzen kontrolliert, Asylanträge abgelehnt und Menschen abgeschoben werden. „Der Schlepper“ - so er denn wirklich Entsprechendes tut und nicht nur dessen bezichtigt wird – nun unterläuft diesen staatlichen Zugriff und verschafft den vom Nationalstaat Ausgeschlossenen Zutritt. Grenzen und ihr Übertritt unterliegen strenger Kontrolle und die sie illegalerweise Übertretenden können selten einfach ein Ticket kaufen. Stattdessen müssen sie gefährliche, oft tödliche Reiserouten und Verkehrsmittel wählen, etwa Container oder Schlauchboote. Dass diese Gefahren und Zumutungen als moralische Unmenschlichkeit „dem Schlepper“ angelastet wird, ist staatstragende Ideologie. Es ist die Grenzabschottung, die Menschen gefährdet und tötet, nicht die Boshaftigkeit einzelner.

Das allseits beschworene Recht auf Asyl wird durch die Unmöglichkeit, Grenzen legal zu übertreten ad absurdum geführt. Es gibt de facto keine Möglichkeit, in Österreich oder einem anderen EU-Staat Asyl zu beantragen, ohne sich dort aufzuhalten. Asylanträge können nur im Inland gestellt werden, hierzu ist also eine Einreise notwendig. Wird kein Visum gewährt (wie in den allermeisten Fällen), bleibt nur der illegale Weg – und dabei ist oft Hilfe nötig. Diese bieten Schlepper an.

Weil wir im Kapitalismus leben, braucht auch der Schlepper Geld. Er bietet eine Dienstleistung an und verlangt dafür in manchen Fällen Geld, einfach weil die Dienstleistung zahlungskräftig nachgefragt wird. Dienstleistung gegen Bezahlung ist Tausch, ein zutiefst kapitalistischer Vorgang, der den Staat als Hüter des Kapitalismus normalerweise nicht stört. Hier steht er dennoch unter Strafe.

Schlepperei sowie das im Rahmen des illegalisierten Grenzübertritts stattfindende Leid und Tod werden also notwendigerweise vom Kapitalismus und seinem bewaffneten Garanten Nationalstaat hervorgebracht. Im besten staatsbürgerlichen Bewusstsein werden sie aber nicht als eine weitere systemische Zumutung begriffen, deren Erkennen nur zur Kritik des falschen Ganzen führen könnte, sondern moralisierend auf „Schlepper“ projiziert. Mit ihrer Verfolgung werden der Staat, ursächlich für das nicht zu leugnende Leid, und sein Hüter zur Schutzinstanz derer stilisiert, die das Leid seiner Grenzabschottung zu tragen haben. Denn anders als Kapital, Staat, Nation und Grenzen kann „der böse Schlepper“ weggesperrt werden. Ist er einmal hinter Gittern, kann die tödliche Normalität weiter wüten.

Für weitere Informationen und Updates zum Prozess: http://solidarityagainstrepression.noblogs.org/

Nikolai Schreiter studiert Internationale Entwicklung an der Universität Wien.

Aktion und Reaktion bei der Wiener Refugee-Bewegung

  • 11.12.2013, 19:19

Im Spätherbst vergangenen Jahres setzte sich ein Protestmarsch von der Sammelunterkunft „Flüchtlingslager Ost“ in Traiskirchen in Bewegung. Es handelte sich um eine Protestaktion von Flüchtlingen, die im Morgengrauen des 24. November 2012 gen Wien marschierten. Anschließend plante man im Sigmund Freud Park ein Protestcamp zu errichten.

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Im Spätherbst vergangenen Jahres setzte sich ein Protestmarsch von der Sammelunterkunft „Flüchtlingslager Ost“ in Traiskirchen in Bewegung. Es handelte sich um eine Protestaktion von Flüchtlingen, die im Morgengrauen des 24. November 2012 gen Wien marschierten. Anschließend plante man im Sigmund Freud Park ein Protestcamp zu errichten.

Der dem Marsch zu Grunde liegende Anlass zum Protest und die daraus erwachsene Protestbewegung rund um die „Besetzung“ der Votivkirche war eine Einzigartigkeit der österreichischen Asylrechtsgeschichte. Zum ersten Mal machten österreichische Flüchtlinge auf die barbarischen Zustände, denen sie ausgeliefert sind, weitestgehend eigenständig aufmerksam. Sie versuchten so einerseits ihrer Wut über den täglichen Spießrutenlauf durch die oftmals unergründlichen Wege der österreichischen Asyljudikatur Ausdruck zu verleihen, andererseits versuchten sie mittels später ausformulierten politischen Forderungen konkrete Veränderungen herbeizuführen.

Kaum jemand hätte wohl zu diesem Zeitpunkt eine solche Welle an darauffolgenden Ereignissen erwartet. Vielmehr rechnete man in den Kreisen der UnterstützerInnen und direkt Beteiligten mit einem baldigen Erschlaffen des Protests, da bisher von zivilgesellschaftlicher Seite vergleichsweise geringes Interesse an einer Thematisierung der menschenunwürdigen Zustände in Asylheimen bestand. Bei einer genaueren Untersuchung asylrechtlicher Sachverhalte in der österreichischen Medienlandschaft als auch in zivilgesellschaftlichen Zusammenhängen konnte man erkennen, dass etwa Stellungnahmen und Aufrufe zum Protest sich bisher meist auf eine sehr oberflächliche und plakative Behandlung dieser Thematik beschränkten. Bloß zu tatsächlich "massenfähigen" Anlässen mobilisierte man zu Demonstrationen (wie etwa im Falle der in den Kosovo "auszuweisenden" Arigona Zogaj), jedoch nicht um eine grundlegende Skandalisierung der menschenunwürdigen Zustände zu leisten. Dies änderte sich jedoch mit dem Aufflammen des Flüchtlingsprotests dramatisch, der Protest war weitestgehend "in aller Munde".

Anfängliches Desinteresse
Die österreichischen Medien zeigten von Beginn an flächendeckendes Desinteresse oder betrieben Faktenhuberei; der Kurier versuchte gar den Protest als ein von außerhalb gelenktes Ereignis zu brandmarken, in dem eine dubiose Gestalt in Form eines bayrischen „Linksaktivisten“ (1) als alleiniger Strippenzieher herhalten musste. Damit sollte der Protest der Flüchtlinge, der bereits Forderungen nach vollem Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt und uneingeschränkte Bewegungsfreiheit beinhaltete, delegitimiert werden.
Die „Flüchtlingsbewegung“ war anfänglich eher ein Sammelsurium verschiedenartiger, gemeinsam agierender Gruppierungen. Um auf die menschenunwürdigen Zustände aufmerksam zu machen, errichtete man ein Zelt-Lager im Sigmund-Freud-Park. Jedoch provozierte dies sehr bald gezielte Aktionen der Wiener Polizei, die sich in erster Linie gegen dort ansässige AsylwerberInnen und UnterstützerInnen richteten. Fortan wurde den Protestierenden klar, dass das Zeltlager bloß von kurzer Lebensdauer sein würde und so suchten etwa 20 Asylwerber Zuflucht in der Votivkirche. Derjenige, der von einer „Besetzung“ der Votivkirche überhaupt erst sprach, war der Pfarrer der Kirche, der sich ganz und gar nicht solidarisch zeigte und sich später durch gewisse Feindseligkeiten gegenüber den Geflüchteten bemerkbar machte: etwa durch die Weigerung, die Flüchtlinge aus der Kirche zu lassen und durch den Versuch das Betreten der Kirche zu verhindern.
Die Flüchtlinge forderten zu dem Zeitpunkt unter anderem grundlegend menschenwürdigere Zustände in den Lagern, einen freien Zugang zur staatlichen Grundversorgung für alle AsylwerberInnen unabhängig von ihrem Rechtsstatus, die Leistungen (darunter: Mietzuschuss, Verpflegungsgeld und Krankenversicherung) beinhalten, welche de jure schutzbedürftigen AsylwerberInnen zustehen und einen Austausch sämtlicher Dolmetscher in Traiskirchen, da diese oftmals sprachlich unqualifiziert sind und kaum in der Lage sind die AsylwerberInnen präzise genug zu verstehen.

Bis März dieses Jahres verweilten die Flüchtlinge in der Votivkirche, bis man sich darauf einigte in das Servitenkloster umzusiedeln.
Die Caritas diente in der Zeit ab der Besetzung der Votivkirche maßgeblich als Verhandlungsteam zwischen den Refugees und dem österreichischen Staat. Der Aufenthalt der Protestierenden in der Votivkirche war jedoch von mehreren Repressalien und Einschüchterungsmethoden geprägt, die allesamt das Ziel hatten den Protest zu unterbinden und ihn zu delegitimieren.

Repression
Am 28. Februar ereignete sich ein Treffen zwischen Flüchtlingen und ihren UnterstützerInnen mit mehreren Vertretern der Kirche in einem Café unweit der Votivkirche, bei dem angeblich auch Shahjahan Khan anwesend gewesen sein soll. Shahjahan Khan war zu diesem Zeitpunkt einer der federführenden Akteure und Sprecher des Protests. Vermutlich am Weg zurück zur Votivkirche, war Shahjahan Khan in einer Gruppe anderer Illegaler unterwegs gewesen. Einige ZivilpolizistInnen erblickten ihn, umzingelten ihn in Folge dessen und führten ihn ab.
Es war kein Zufall, dass Shahjahan Khan Zielscheibe der polizeilichen Repression wurde: Shahjahan Khan war nicht nur ein Sprecher der in der Votivkirche Protestierenden, er war auch einer der schärfsten Kritiker des Wiener Polizeiwesens, der in einer Presseaussendung vor 2 Tagen, anlässlich der Verhaftung eines anderen, illegal aufhältigen Fremden, der auf selbige Art und Weise festgenommen wurde, schrieb:

“We want to negotiate, but the police threatens us. We are being surveilled, stopped and checked in front of the church with increasing frequency, without having done anything. Often by undercover officers, who don’t reveal their identity to us. Worst of all is, that one of us has been arrested and taken away by the police and that we still don’t know, what happened to him.” (2)

Was sich liest wie das Drehbuch eines miesen Krimis, schien sich sehr bald als Strategie der österreichischen Exekutive herauszukristallisieren, um den Flüchtlingsprotest aus dem Zentrum der medialen Aufmerksamkeit zu drängen: Einschüchterung mittels repressiver Methoden gepaart mit innenpolitischer, medialer Delegitimation.

Am 29. Juli – 4 Monate waren seit dem „Umzug“ in das Servitenkloster vergangen – wurden acht pakistanische Asylwerber, die allesamt in die Besetzung der Votivkirche involviert gewesen waren, im Rahmen einer polizeilichen Aktion, in den sicheren Tod abgeschoben. "Weil wir Refugees auch Pakistan und die Taliban in den Medien kritisiert haben, werden uns die Geheimdienste schon am Flughafen erwarten, einsperren und wie Kriminelle behandeln. Sie werden uns töten", sagte Shahjahan Khan. (3)

Die österreichische Judikative wandte hierbei - wie bereits in der Vergangenheit - bemerkenswerte, extralegale judizielle Methoden an. Der Verhaftung der acht Refugees war die Verhängung des „gelinderen Mittels“ vorausgegangen, die mittels eines Bescheides erfolgte, der am 23. Juli erlassen wurde. In diesem Bescheid war sich die Fremdenpolizei also noch einig, dass die Schubhaft noch nicht erforderlich sei, da die „tägliche Meldung“ bei einer Polizeistation ausreiche. Selbst dieser Bescheid war bereits rechtswidrig gewesen, da die Fremdenpolizei sie damit begründete, sie müsse „den aktuellen Aufenthaltsort von amtsbekannt rechtswidrig aufhältigen Fremden“ kennen.  Der amtsbekannte Aufenthaltsort war aber kein anderer als das Servitenkloster gewesen, sodass schon für die Verhängung der täglichen Meldung keine Veranlassung bestand und der Bescheid selbst nichts als eine polizeistaatliche Drangsalierung darstellte.
Ebenfalls bemerkenswert war, dass das Bundesministerium für Inneres die bedrohliche Sicherheitslage für sich in Pakistan Aufhältige gar nicht erst geleugnet hatte, sondern selbst eine Reisewarnung auf der offiziellen Homepage ausschrieb. (4) Auf die Frage jedoch, ob Innenministerin Johanna Mikl-Leitner garantieren könne, dass einem der Asylwerber in Pakistan nichts passiert, fiel ihr bloß folgendes ein: „Ich kann auch nicht garantieren, dass einem Asylwerber in Österreich ein Verkehrsunfall passiert, genauso wie ich das bei einem Österreicher oder einer Österreicherin nicht garantieren kann.“ (5)
Im Laufe dieses Montags wurde also acht jungen Existenzen ein jähes Ende bereitet, indem man sie beispielsweise in die Terror-Provinz Khyber Pakhtunkhwa abschob - der Ort an dem sich einst Osama Bin Laden verschanzen konnte - oder auch in das Swat Tal, wo der Zimmernachbar von einem der Abgeschobenen erst vor Kurzem seinen Bruder durch eine gezielte Tötung der Taliban verloren hatte.

 

Delegitimation
Es war nicht der erste Schlag gegen die Flüchtlingssolidarität - und es sollte auch nicht der Letzte gewesen sein, in dem die Innenministerin eine tragende Rolle spielen sollte.
Mittels einer gezielten medialen Delegitimationskampagne versuchte man am darauffolgenden Tag, dem 30. Juli, einige Refugees in die Nähe von Schlepperei und Menschenhandel zu rücken um die Solidaritätskampagne mit den Flüchtlingen so in ein schlechtes Licht zu rücken.

Wegen Verdachts der Schlepperei wurden sechs weitere Personen, drei davon im Servitenkloster, festgenommen. Sie sollen einer großen kriminellen Organisation angehören, die mindestens 300 Schleppungen von vorwiegend pakistanischen Staatsbürgern organisiert und durchgeführt haben soll, welche von Kleinasien über die sogenannte "Balkanroute" nach Österreich und in den EU-Raum erfolgt sein sollen." (derstandard.at, 31. Juli 2013)

"Schwere Vorwürfe gegen drei pakistanische Asylwerber aus dem Servitenkloster. Azhar I., Ali S., und Sabtain S. wurden am Dienstag in der Nähe des Klosters verhaftet. Die drei Pakistani sollen in den letzten Monaten (...) bis zu 10.000 Euro kassiert haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaften Wien und Wiener Neustadt. Insgesamt soll die Truppe 10 Millionen Euro verdient haben." (ÖSTERREICH, 31. Juli 2013, Printausgabe)

Dass die Vorwürfe haltlos waren und dies lediglich ein Versuch des Innenministeriums war, der Solidarität, die in den Tagen rund um den 29. Juli ihren Höhepunkt fand, einen Schranken vorzuschieben, zeigte sich letztendlich dadurch, dass die Staatsanwaltschaft selbst die konstruierten Vorwürfe, die Inhumanität und Folter inbegriffen, widerlegten und zurückwiesen.

"Diese Vorwürfe sind nicht Gegenstand unseres Ermittlungsverfahrens. Wir kennen das nur aus den Medien", sagen Thomas Vecsey und Erich Habitzl, die Sprecher der Anklagebehörden Wien und Wiener Neustadt. Auch die laut Polizei gescheffelten "zehn Millionen" (in manchen Stellungnahmen war von drei Millionen die Rede) sind, wie die Gerichtsakte zeigt, nicht Akteninhalt, sondern nur zugespitzte polizeiliche Schätzungen.
Einem Bericht des Falter zufolge finden sich im Gerichtsakt weder Hinweise auf Millionenbeträge, die die Wiener Beschuldigten laut Innenministerium kassiert haben sollen, noch auf Gewalthandlungen, von denen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sprach. Sie hatte etwa in einem Interview mit dem KURIER gemeint, der Schlepperring würde "äußert unmenschlich" agieren: "Wenn es etwa Probleme mit schwangeren Frauen auf der Schlepper-Route gab, dann wurden diese Frauen hilflos auf der Route zurückgelassen." (6)

Dass staatliche Behörden seit jeher versuchen, unliebsame Proteste zu kriminalisieren und delegitimieren, konnte man bereits angesichts der Flüchtlingsproteste in Würzburg und München beobachten.
Auch im postnazistischen Österreich geht es brutaler zu als im allgemeinen kapitalistischen Normalvollzug , denn auch hier herrscht ein grundlegend anderer Umgang mit Migration und Asyl als etwa in "republikanisch" verfassten Staaten, an deren Basis nicht das Prinzip der "Blutsverwandschaft" steht, sondern das ius solis. Während beispielsweise in den USA (nicht nur kandidierende) Präsidenten verlautbaren, dass es sich um eine "nation of immigrants" (Obama) handele, so scheint dies in Staaten wie Österreich, in denen selbst im Lande geborene MigrantInnen stets versöhnlich als "Austro-Türken" bezeichnet werden und nicht etwa als vollwertige Österreicher angesehen werden, als undenkbar.

Allerdings ist der Vorgang der Asylabwehr in Österreich und Deutschland ein anderswertiger: er beschränkt sich nicht nur auf die klassischen Abwehrformen politisch-ökonomischer Facon (etwa die Verhärtung asylrechtlicher Normen um anhand ökonomischer Argumentation Einwanderung einzuschränken), sondern gedeiht hier ein Verhalten, das nur durch den Postnazismus erklärt werden kann. So fungiert das Ressentiment gegen Migration und Einwanderung in Österreich und Deutschland als parteiübergreifendes Scharnier zwischen einander eher verfeindeter Gruppen. Denn das Bild, das der Wahlkampf anlässlich der diesjährigen Nationalratswahl zeichnete, war nicht das eines kollektiven Rutsches nach ,Rechts‘, sondern vielmehr das Abbild eines Österreichs, in dem ehemals als ,extrem‘ titulierte Parteien nicht mehr ausschließlich Klientelpolitik betrieben, sondern sich durch modifizierte Positionspapiere einander annäherten. Von Efgani Dönmez bis Heinz Christian Strache war man sich einig, dass die Flüchtlinge zwar Mitleid verdient hätten, man allerdings den eigens erschafften unmenschlichen Gesetzen Folge leisten müsste. (7)

So hätte es jedem aufmerksamen Verfolger der Proteste zumindest denkbar erscheinen müssen, dass es sich auch bei den sich in Wien ereignenden polizeilichen und ministeriellen Aktionen gegen die Flüchtlingssolidarität, um nichts anderes als einen derartigen Versuch gehandelt hatte: unliebsamen Protest mittels gezielten asylrechtlichen, strafrechtlichen und fremdenpolizeilichen Aktionen ein für alle Mal den Garaus zu machen. (8)

 

-David Kirsch

 

Anmerkungen:

(1) http://kurier.at/chronik/wien/hausverbot-fuer-linksaktivisten/2.301.992
(2) http://refugeecampvienna.noblogs.org/post/2013/02/25/fluchtlinge-aus-der-votivkirche-kritisieren-bedrohung-durch-die-polizei/
(3) http://fm4.orf.at/stories/1722136/
(4) http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation/a-z-laender/pakistan-de.html
(5) http://fm4.orf.at/stories/1722136/
(6) http://kurier.at/politik/inland/servitenkloster-fluechtlinge-ermittlungsakt-relativiert-schlepper-verdacht/21.850.377

(7) Siehe meine Untersuchung zum parteiübergreifenden Ressentiment gegen Asyl in Österreich in der UNIQUE/04:

http://www.univie.ac.at/unique/uniquecms/?p=3123

http://www.univie.ac.at/unique/uniquecms/?p=3901
(8) Siehe dazu auch meine eigenen zeitgleich erschienen Einschätzungen und Studien zu den einzelnen Vorfällen:
http://exsuperabilis.blogspot.co.at/2013/02/zu-den-polizeilichen-aktionen-vorfallen.html,
http://exsuperabilis.blogspot.co.at/2013/07/erinnert-sich-noch-jemand-den-27-mai.html