Leid und Streit

  • 13.07.2012, 18:18

Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Asyl werden, im wesendlichen, von europäischer Ebene vorgegeben. Bei der Ausführung sind die Mitgliedsstaaten jedoch auf sich gestellt. Interessenskonflikte sind vorprogrammiert.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Asyl werden, im wesendlichen, von europäischer Ebene vorgegeben. Bei der Ausführung sind die Mitgliedsstaaten jedoch auf sich gestellt. Interessenskonflikte sind vorprogrammiert.

Laut der gültigen Dublin II-Verordnung ist der EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, über den die Person die EU betreten hat. Damit ist dieser Staat auch für die Unterkunft, die Verpflegung und die Wahrung der Menschenrechte zuständig. Vor allem aber auch dafür, ob dem Asylantrag zugestimmt wird. 
Das schafft sowohl für die betroffenen Menschen als auch die betroffenen Staaten – gelinde gesagt – Leid und Schwierigkeiten. Vor allem die am Mittelmeer gelegenen EU-Staaten fühlen sich von Resteuropa alleine gelassen und drängen auf eine europäische Regelung.
Die Dublin II-Regelung trifft Spanien, Italien und Griechenland besonders hart, weil sie als Sprungbrett in die restliche EU gelten und somit Menschen beherbergen, die eigentlich in andere EU-Staaten wollen. 

Die EU-Außengrenze. Allein im vergangenen Jahr kamen, in Griechenland, zehntausende Flüchtlinge hinzu, demgegenüber stehen nur ca. 700 Aufnahmeplätze. Griechenland gewährt nur rund ein Prozent der Asylanfragen.
Im Vergleich zum Rest von Europa werden in Spanien wenige Asylanträge gestellt. So wurden im ersten Halbjahr 2008 lediglich rund 2.000 gestellt, von denen wiederrum knapp 97% abgelehnt wurden. Jedoch werden über 50% der Asylanträge nicht einmal zum Asylverfahren zugelassen.
Italien ist als traditionelles Auswanderungsland überhaupt ein Sonderfall. Es ist erst seit den 1980ern mit Einwanderung konfrontiert. Ein eigenes Gesetz zur Regelung von Asylverfahren gibt es bis heute nicht. Zur Zeit wird mit Hilfe des italienischen Einwanderungsgesetzes versucht, die Einwanderung zu kontrollieren. Italien hofft, auf ein baldiges EU-Gesetz.

Eine europäische Lösung. Griechenland, Italien, Malta, Spanien und Zypern baten im Rahmen des Treffens der EU-InnenministerInnen am 21. September dieses Jahres um Hilfe bei ihren Problemen mit der Umsetzung von Dublin II. Nicht alle EU-Staaten zeigten sich bereit, den Mittelmeer-Staaten zu helfen. Die österreichische Innenministerin Maria Fekter stellte schon vor dem Treffen klar, dass Österreich keine Flüchtlinge aufnimmt und auch der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble signalisierte Ablehnung. Dennoch üben sowohl Schäuble als auch Fekter starke Kritik am Umgang Griechenlands mit den AsylwerberInnen und an den Abschiebepraktiken Italiens.
Diese Doppelmoral der Mitgliedsstaaten zeigt, warum es zu keiner gemeinsamen Asylpolitik der EU-Staaten kommt. Staaten wie Österreich und Deutschland, die von der Asylproblematik nicht direkt betroffen sind (sie haben keine direkten EU-Außengrenzen), weigern sich, Kompetenzen an die EU abzugeben. Während die direkt betroffenen Mittelmeerstaaten genau darauf drängen. Die Asylsuchenden bleiben inmitten dieser Auseinandersetzung auf der Strecke – oft im wahrsten Sinne der Worte. 

 

AutorInnen: Christoph Prohaska