Robert Schwarzl

Kenne deine Rechte

  • 29.12.2019, 17:56
Studieren in Österreich geht einher mit einigen interessanten Rechten und Pflichten - ein Überblick.

Am Anfang und während des Studiums mag es fremd erscheinen, sich mit rechtlichen Belangen auseinanderzusetzen. Allerdings kann rechtliches Wissen in vielen Situationen hilfreich sein, zum Beispiel, wenn negative Prüfungen passieren, ein Studienwechsel in Betracht gezogen wird oder man Gründe für eine Beurteilung erfahren will. Dieser Artikel soll einen kurzen Überblick über öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen geben; Privatuniversitäten haben dagegen kaum gesetzliche Regelungen.

Beschäftigen wir uns mit den öffentlichen Universitäten. Es können fünf verschiedene ordentliche Studienarten angeboten werden, das sind Bachelor-, Master-, Diplom-, Doktorats- und Erweiterungsstudien. Jedes angebotene Studium basiert auf einem Curriculum. Wir empfehlen dir, dich im Laufe deines Studiums einmal mit dem eigenen Curriculum auseinanderzusetzen – oft kommen interessante Wahlmöglichkeiten, Prüfungsmodalitäten und Anerkennungen vor. Auch Inhalte der Abschlussprüfung, so vorhanden, werden dort geregelt. Welche Typen von Lehrveranstaltungen existieren wird je nach Universität entweder in der Satzung oder im Curriculum selbst festgelegt.

Wie funktioniert die Beurteilung von Leistungen?

Die maßgeblichen Paragraphen legen hier das österreichische Schulnotensystem (Sehr gut, 1, bis Nicht Genügend, 5) fest, Zwischenbeurteilungen sind nicht möglich, ersatzweise aber „mit/ohne Erfolg teilgenommen“. Positiv absolvierte Prüfungen können genau einmal in zwölf Monaten, negativ absolvierte Prüfungen mindestens dreimal wiederholt werden. Viele Satzungen erlauben auch eine zusätzliche vierte Wiederholung: die Uni Innsbruck, Meduni Wien, Meduni Graz, TU Wien, TU Graz, Montanuni Leoben, WU Wien, Bildende Künste Wien, teilweise auch die JKU Linz und Vetmeduni Wien.

Was passiert, wenn ich den letzten Prüfungsantritt nicht bestehe?

Nach der letzten negativen Beurteilung erlischt die Zulassung zum Studium! Handelt es sich um eine Lehrveranstaltung aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase, kann man sich nach einem Jahr wieder zulassen und hat die volle Anzahl an Prüfungswiederholungen zur Verfügung, bei allen anderen heißt das leider, dass man Studien, in denen die negativ absolvierte Lehrveranstaltung verpflichtend vorgesehen ist, nicht mehr absolvieren kann.

Pädagogische Hochschulen: Seit der Einführung der Lehramtsverbünde hat sich das Studienrecht stark dem von Universitäten angenähert, wobei die Inhalte der Studien im Hinblick auf die Lehrer_innen-Ausbildung stärker festgelegt sind. Angeboten werden nur Diplom-, Bachelor- und Masterstudien. Fachhochschulen sind ein weiteres interessantes Gebiet: Im Gegensatz zu öffentlichen Universitäten geht man mit dem Studium hier einen privatrechtlichen Ausbildungsvertrag ein, bei dem die ÖH leider von einigen Problemen zu berichten weiß. Während Aufnahmeverfahren an Universitäten nur teilweise umgesetzt werden, sind sie an Fachhochschulen fast überall Usus; auch werden Fachhochschulen in der Regel bis zu 363,36€ Studienbeitrag pro Semester einheben. Anwesenheitspflicht ist die Regel, aber auch Studienabschlüsse in Mindeststudienzeit - nach diesem Kriterium haben sich Curricula und Prüfungen zu richten. Fachhochschulen, Universitäten und pädagogischen Hochschulen gemein sind Regeln zur Anerkennung von Leistungen. Wechselst du beispielsweise das Studium, kann es oft vorkommen, dass diverse Lehrveranstaltungen gleichwertig sind – hier kannst du dich an das zuständige studienrechtlichen Organ, also die Studiengangsleitung, das Studiendekanat oder eine ähnliche Institution wenden und vermeiden, dass du dich über diese Kenntnisse erneut prüfen lassen musst. Im Zweifel schadet auch Nachfragen bei der Studienvertretung nicht.

Auf Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen gilt für sechs Monate Einsichtsrecht in Prüfungsprotokoll und Unterlagen, es dürfen auch Kopien davon gemacht werden (mit Ausnahme von Multiple-Choice Prüfungen, die dürfen nur an FHs kopiert werden). Wir empfehlen dir, dieses Recht auch wahrzunehmen - zumindest erfährst du so, was du bei späteren Prüfungen besser machen kannst. Interessant wird es bei gemeinsam eingerichteten Studien, wie sie theoretisch zwischen allen Hochschulformen organisiert werden können: Hier können die Rektorate gemeinsam festlegen, welche studienrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen. In der Praxis begegnet man dieser Form beispielsweise in den Lehramtsverbünden oder dem Kooperationsprojekt NAWI-Graz. Des Weiteren können mit internationalen Partnerhochschulen sogenannte joint, double und multiple degrees eingerichtet werden, typischerweise verbringt man dann Teile des Studiums an einer anderen Hochschule im Ausland.