Referat für Bildungspolitik

Alles Neu macht...Corona

  • 18.05.2020, 16:23

Die Coronakrise hat uns Studierende vor einige Herausforderungen gestellt. Neben dem möglichen Jobverlust, dem Chaos mit Distance-Learning und der Frage, ob es denn nun überall Online-Prüfungen geben wird, hat viele auch die folgende Frage geplagt: Muss ich denn nun meinen Studienbeitrag einzahlen? Und wenn ja, wann? Ein bisschen Klarheit wird hierzu in den neuen umgangssprachlichen “Corona-Verordnungen” gegeben. Wer übrigens gern in Rechtstexten schnuppert, kann die Volltexte der Verordnungen auf der Webseite der ÖH Bundesvertretung finden. Jedenfalls hat es ein großes kollektives Aufatmen gegeben, als nun endlich auch offiziell die Nachfrist, und damit die Frist für die Einzahlung des Studienbeitrags, bis zum 30. Juni verlängert wurde. Das ist aber bei Weitem nicht die einzige Änderung. Wusstest du zum Beispiel schon, dass die Unis und PHs jetzt die Möglichkeit haben, Lehrveranstaltungen und Prüfungen in den Sommermonaten abzuhalten, da die lehrveranstaltungsfreie Zeit außer Kraft gesetzt wurde? Faszinierend, oder? Das hilft natürlich jenen, die zum Beispiel Labore oder Präsenz-LVen nachholen wollen, stellt aber auch die vor neue Herausforderungen, die den Sommer normalerweise zum Arbeiten oder für Praktika nutzen.

Einige großen Problemquellen ist die Verordnung auf PHs und Universitäten angegangen; so kann man je nach Entscheidung des Rektorats die Zeit jetzt auch für Lehrveranstaltungen nutzen, für die man die Voraussetzungen noch nicht hat bzw., wenn man die Studieneingangs- und Orientierungsphase noch nicht absolviert hat. Halte dich hier am besten an die Kanäle deiner Hochschule bzw. Hochschulvertretung. Tatsächlich waren diese Punkte unter unseren ersten großen Forderungen; stell dir vor, zu Beginn des Studiums sind Prüfungen mit hunderten Teilnehmenden geplant und von einem Tag auf den anderen werden sie abgesagt. Es sollte dann zumindest Gebot der Stunde sein, mit aufbauenden Lehrveranstaltungen etwas Studienfortschritt zu ermöglichen. Trotz Möglichkeit, ohne Prüfung teilzunehmen: Bitte lerne trotzdem den Stoff, der für ihr Verständnis notwendig ist!

Auch, wenn es nicht immer richtig gehandhabt wird: Normalerweise müssen am Anfang des Semesters Methoden und Konzepte von Lehrveranstaltungen sowie die Beurteilung von Prüfungen feststehen. Ob der Pandemie ist es nicht verwunderlich, dass Änderungen dieses Semester auch später erfolgen können. Besonders ausführlich geht die Verordnung auch auf die Möglichkeit von Online-Prüfungen ein (erfreulich: wenn die Technik nicht will, verliert man keinen Prüfungsantritt, beim Schummeln allerdings schon.) Zumindest eine Vertrauensperson muss an mündlichen Prüfungen teilnehmen dürfen. Große Erleichterung gibt es auch für alle, die gerade an Abschlussarbeiten schreiben - die Abgabefrist für diese wird um die Zeit verlängert, in der zum Beispiel durch geschlossene Bibliotheken die Recherchearbeit nicht oder nur eingeschränkt möglich war. Eine Verlängerung gibt es auch für Studienpläne, die im Sommersemester 2020 auslaufen, und zwar bis Ende des Wintersemesters 2020/21. Neuigkeiten gibt es auch an den Kunstunis, die Frist für Sprachergänzungsprüfungen und die Zeit ohne Absolvierung aus dem zentralen künstlerischen Fach werden um ein Semester verlängert.

Auf den FHs sind einige Regelungen sehr ähnlich beziehungsweise gleich. Es gibt natürlich auch sehr FH-spezifische Maßnahmen. Gleich ist hier zum Beispiel die Regelung zur Vorgehensweise bei technischen Problemen während Online-Prüfungen, ebenso ist auch auf den FHs bei Änderungen der Modalitäten eine Abmeldung von Prüfungen ohne Konsequenzen möglich und es darf auch mindestens eine Vertrauensperson bei mündlichen Prüfungen anwesend sein. Auch FH-Studierende können die Fristen für ihre Abschlussarbeiten um den von Corona betroffenen Zeitraum verlängert werden. Spezifischer auf den FH Bereich angepasst ist hier das Recht auf eine einmalige Studienjahrwiederholung, wenn die negative Beurteilung bei einer kommissionellen Gesamtprüfung auf Covid-19 zurückzuführen ist. Studienanfänger_innen mit einschlägiger Berufserfahrung haben außerdem für die erforderlichen Nachweis der Zusatzprüfungen für die Studienberechtigung etwas länger - und zwar bis zum Eintritt in das dritte Studienjahr - Zeit.

Alles in Allem gibt es noch einige Aspekte im Studienalltag, die noch eine Regelung brauchen (wie beispielsweise der Erlass bzw. die Rückerstattung des Studienbeitrags), jedoch konnten mit diesen Verordnungen einige Maßnahmen gesetzt werden, die das Studieren wieder etwas weiter in geregelte Bahnen bringen.