Polizei

„Solidarität zeigen mit Dealer_innen“

  • 22.06.2016, 13:35
Gras für die einen – Abschiebung für die anderen? Das Bündnis „Kiberei, was geht? Initiative gegen Polizei auf unseren Straßen“ setzt sich mit der herrschenden Drogenpolitik auseinander und kritisiert Medien und Politik dafür, Drogendealer_innen in eine Sündenbockposition zu drängen.

Gras für die einen – Abschiebung für die anderen?

Das Bündnis „Kiberei, was geht? Initiative gegen Polizei auf unseren Straßen“ setzt sich mit der herrschenden Drogenpolitik auseinander und kritisiert Medien und Politik dafür, Drogendealer_innen in eine Sündenbockposition zu drängen.

progress: Am 1. Mai 2016 seid ihr mit einem Flugblatt zum ersten Mal an die Öffentlichkeit gegangen. An wen richtet sich eure Initiative?
Kiberei, was geht? Initiative gegen Polizei auf unseren Straßen:
Wir wollen uns solidarisch zeigen mit Dealer_innen und all jenen, die von der Polizei täglich und nicht nur entlang des Gürtels schikaniert, kontrolliert oder festgenommen werden. Und wir wollen unterstützende Interventionsformen entwickeln sowie kompakte Rechtshilfeinformationen zur Verfügung stellen. Zeug_innen von Polizeikontrollen und Racist Profiling sagen wir: Geht nicht einfach vorbei, sondern schaut hin, bleibt stehen, mischt euch ein, fragt die betroffenen Personen, ob sie Unterstützung brauchen. Eine weitere Gruppe, die wir ansprechen wollen, sind die Anrainer_ innen. Viele sind mit der massiven Polizeipräsenz in ihrem Grätzl überhaupt nicht einverstanden, auch nicht mit der willkürlichen Vertreibung unerwünschter Gruppen oder Jugendlicher. Auch jene, die mehr oder weniger aktiv Teil der stattfindenden Gentrifizierung sind, wollen wir ansprechen und in die Verantwortung nehmen. Schließlich wollen wir uns in den medialen und politischen Diskurs einmischen und sagen: Wir lassen uns die rassistischen Politiken und die Polizei auf unseren Straßen, die unter dem Deckmantel von Sicherheit und Sauberkeit daherkommen, nicht länger gefallen.

In eurem Flyer kritisiert ihr studentisch- bildungsbürgerliche Drogenkonsument_ innen dafür, zwar beim Gemüsekonsum, nicht aber bei Graseinkauf auf „Fair Trade“ zu achten.
Die Leute, die ihre Drogen entlang des Gürtels oder an anderen Orten Wiens kaufen, die wegen Vertreibung und Gentrifizierung ständig wechseln, denken oft nicht an die Arbeitsbedingungen ihrer Straßendealer_innen. Häufig sind das Asylwerber_innen oder Sans Papiers, denen der Zugang zu legaler Lohnarbeit verwehrt ist. Um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, bleiben ihnen informalisierte und illegalisierte Tätigkeiten. Dealen ist eine der wenigen und zudem männlich* dominierten Jobmöglichkeiten, die bleiben. Die Bedingungen: niedrigster Lohn, anstrengende und stressige Arbeit und hohes Risiko. Dealer_innen ohne Papiere riskieren lange Gefängnisstrafen, Nachteile im Asylverfahren und ihre Abschiebung. Die im Juni in Kraft getretene Verschärfung des Suchtmittelgesetzes trifft die Straßendealer_innen, nicht die Konsument_innen. Dass Konsument_innen ihre Substanzen relativ bequem und sicher einkaufen und sich manche davon gleichzeitig über die Sichtbarkeit von Drogenbusiness und Drogennutzer_innen beschweren, ist absurd. Die Konsument_innen könnten ihre Privilegien dafür einsetzen, das Risiko, dem die Dealer_innen ausgesetzt sind, zu vermindern.

Wie schätzt ihr die Rolle der rotgrünen Stadtregierung in Wien ein?
Die Stadt Wien betreibt seit Jahren eine Säuberungspolitik, mit der unerwünschte Gruppen von zentralen öffentlichen Plätzen vertrieben werden. Ein prominentes Beispiel dafür ist die Karlsplatz-Renovierung und die Vertreibung der dortigen Drogenszene. Das Problem von kurzsichtiger Nicht-vor-meiner-Nase-Politik ist, dass es lediglich zu einer Verschiebung in andere Stadtteile kommt – derzeit beispielsweise bei der Josefstädter Straße und der Gumpendorfer Straße. Statt strukturelle Probleme (wie mangelnde Arbeitsmöglichkeiten, ein Defizit an leistbarem Wohnraum, das überlastete Gesundheitssystem, etc.) zu bearbeiten, wird vielmehr eine Stimmung der Angst erzeugt. Diese wird dann noch dazu rassistisch codiert, was dazu führt, dass die marginalisiertesten Personen als Sündenböcke präsentiert werden.

Der grüne Bezirksvorsteher Neubaus, Thomas Blimlinger, richtete sich im Februar mit einem Brief an alle Haushalte, schürte die Ängste der „besorgten Bürger_innen” und stimmte ein in die aus mehreren Richtungen erfolgten Rufe nach mehr Polizei. Dass die massive Polizeipräsenz zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl beiträgt, wagen wir aber zu bezweifeln.

Repressive Aktionen gegen vermeintliche oder tatsächliche Drogendealer_innen werden medial zumeist als Erfolge präsentiert. Wo sind die Leerstellen der herrschenden Art der Berichterstattung?
Es existieren kaum Beiträge, die ohne die Narrative vom 16. Bezirk als Gefahrenzone, Geflüchteten als kriminellen und gefährlichen Drogendealern* und der Polizei als Akteurin in der Wiederherstellung von Sicherheit auskommen. Eine kritische Sichtweise auf rassistische Polizeikontrollen und auf die fast permanente Polizeipräsenz am Gürtel fehlt. Es ist erstaunlich, wie viele Medien – auch so genannte Qualitätsmedien – Meldungen der Polizei direkt, wörtlich und ohne weitere Recherche übernehmen. Manche Darstellungen durch Journalist_innen, die auf stereotype Weise von vor Ort berichten, können nur als Klassenkampf von oben gesehen werden. Medien sind einerseits aktiv an der Herstellung eines Klimas rassistischer Hetze beteiligt, andererseits an der Rechtfertigung von immer mehr Polizeipräsenz und -repression an immer mehr Orten Wiens.

Welche drogenpolitischen Perspektiven würdet ihr favorisieren? Was sich rund um den Gürtel abspielt, ist ein Beispiel dafür, wie Drogenpolitik, Stadtentwicklung und Asyl-/ Migrationspolitiken ineinandergreifen. Das müsste sich auch in den Entwicklungen widerspiegeln, die wir uns wünschen – bloß umgekehrt. Es reicht also nicht, Drogenhandel und -konsum zu entkriminalisieren, so aber vielleicht neue Ausschlüsse zu schaffen. Es braucht auch einen generellen Perspektivenwechsel. Hin zu: Wer hier ist, ist von hier. Und ein Bekenntnis, dass die Städte für alle sind, die in ihnen leben. Ohne Blaulicht, ohne Papiere.

Kontakt zur Initiative: wasgeht@riseup.net

Interview: Florian Wagner

Subjektive Unsicherheit

  • 22.06.2016, 13:03
Es ist das selbstgesetzte Ziel der Stadt Wien, keine örtlich verfestigte Drogenhandelsszene aufkommen zu lassen. Um dieses zu erreichen, arbeiten mehrere Stellen zusammen: Die Polizei, die Sucht- und Drogenkoordination und politische Entscheidungsträger_innen.

Es ist das selbstgesetzte Ziel der Stadt Wien, keine örtlich verfestigte Drogenhandelsszene aufkommen zu lassen. Um dieses zu erreichen, arbeiten mehrere Stellen zusammen: Die Polizei, die Sucht- und Drogenkoordination und politische Entscheidungsträger_innen.

„Wir brauchen uns nicht die Illusion zu machen, dass wir die einzige Großstadt sein werden, in der es überhaupt keine Drogen gibt, aber es kommt drauf an, welche Maßnahmen man setzt und ob die Situation eskaliert oder moderat bleibt“, meint Michael Dressel, Leiter der Wiener Sucht- und Drogenkoordination. Mit der Liberalisierung des Strafrechts zu Jahresbeginn, wurde es erschwert, Menschen wegen Drogenhandels festzunehmen. Damit einhergehend wurde der Verkauf von Haschisch und Marihuana im öffentlichen Raum sichtbarer und von Teilen der Bevölkerung stärker als Problem wahrgenommen. Der Cannabishandel entlang der Linie U6 entwickelte sich zu einem medial breit diskutierten Thema. Die Politik reagierte und Anfang Juni trat eine Novelle des Suchtmittelgesetzes in Kraft, die den Drogenhandel im öffentlichen Raum als eigenen Tatbestand unter Strafe stellt. Es drohen nun bis zu zwei Jahre Haft.

Die Novelle ruft auch Kritiker_innen auf den Plan. „Die Sinnhaftigkeit der neuen Regelung ist fragwürdig“, bemängelt Nikolaus Tsekas, Leiter des Vereins Neustart Wien, der im Auftrag des Justizministeriums Bewährungshilfe für verurteilte Straftäter_ innen leistet. „Damit erreichen wir nur, dass die Polizei nicht zahnlos wirkt. Das Ziel, Menschen von straffälligen Handlungen abzuhalten, werden wir damit nicht erreichen“, erklärt er. Auch die Polizei beobachtet, dass Personen, die wegen Cannabishandels verurteilt wurden, nach der Entlassung oft wieder im Drogenhandel tätig sind.

WARUM ALSO DAS NEUE GESETZ? „Es haben sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger an mich gewandt, die sich Sorgen machen bezüglich der Sicherheits- und Drogenproblematik entlang der U6 und die Gesetzesänderung hat den Menschen Sicherheit gegeben“, schildert Veronika Mickel, ÖVP-Bezirksvorsteherin des 8. Wiener Gemeindebezirks. Für die städtische Politik und die Bezirksvertretungen ist die Zufriedenheit der wahlberechtigten Bevölkerung entscheidend. Das Sicherheitsgefühl hat aber oft wenig mit der realen Bedrohungslage zu tun, sondern ist äußerst subjektiv. „Es gibt heute nachweislich weniger Kriminalität, trotzdem haben wir als Gesellschaft das Gefühl, in einer unglaublich gefährlichen Zeit zu leben“, erklärt Neustart-Leiter Tsekas.

Dabei wird das Problem oft erst durch mediale Panikmache als solches wahrgenommen. In der aktuellen Diskussion spielt auch Rassismus eine große Rolle. Zwar sind laut Michael Dressler von der Sucht- und Drogenkoordination mindestens die Hälfte der im Drogenhandel Tätigen Österreicher_ innen. Diese werden aber in der öffentlichen Debatte kaum wahrgenommen. Als störend empfunden wird die Anwesenheit von „fremden Männern“ in den U6-Stationen. Gerade aber die Dealer (der Straßenverkauf von Cannabis ist ein fast ausschließlich männliches Business), die aus Nigeria, Marokko, Algerien, Afghanistan oder Tschetschenien kommen, haben oft keine andere Erwerbsmöglichkeit, da sie vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. „Wenn ich keine Transferleistungen des Staates bekomme, aber auch nicht legal arbeiten darf, habe ich nur die Möglichkeit, mir auf andere Weise Geld zu beschaffen“, erklärt Tsekas. Den Leuten sei es dann lieber, leichte Drogen zu verkaufen, als bewaffnete Raubüberfälle zu begehen.

Michael Dressel dagegen zeigt sich überzeugt, dass gegen den öffentlichen Drogenhandel nur polizeiliche Maßnahmen helfen. Daher hat sich auch die Sucht- und Drogenkoordination für die aktuelle Gesetzesänderung stark gemacht. Der maßgebliche Input kam allerdings von der Exekutive selbst, erklärt Roman Hahslinger, Sprecher der Landespolizeidirektion Wien: „Unsere Anregung war es, den Drogenhandel strenger unter Strafe zu stellen.“ Denn wenn die gesetzlichen Bestimmungen schärfer seien, so Hahslinger, könne eine festgenommene Person in Untersuchungshaft überstellt werden und sei zumindest einmal eine gewisse Zeit lang weg vom Drogenhandel.

KAUFEN JA, VERKAUFEN NEIN. Die Menschen, die Haschisch oder Marihuana entlang der U6 kaufen, sind in der Regel „sozial integriert“, heißt es von Seiten der Sucht- und Drogenkoordination. „Das sind Leute, die kiffen wollen und sich schnell was kaufen“, meint Dressel. Dass die neue Rechtslage zu weniger Konsum führen wird, glaubt er nicht: „Es ist eine Frage von Angebot und Nachfrage. Wenn die Leute kiffen wollen, dann werden sie sich das irgendwo besorgen.“ Für Dressel ist wichtig, dass sich die Arbeit der Exekutive nicht gegen die Konsument_innen richtet. Die Kriminalisierung der Käufer_innen sei in den letzten zehn, fünfzehn Jahren zurückgegangen, erzählt er.

Dies ist ein Indiz dafür, dass der Konsum von Hanfprodukten in den letzten Jahren gesellschaftlich immer mehr toleriert, der Cannabisverkauf allerdings nach wie vor als Störung der öffentlichen Sicherheit empfunden wird. Die damit einhergehende Politik, die zwischen Duldung und Repression schwankt, geht auf Kosten der Dealer_innen. Doch wer auf der Straße Marihuana verkauft, tut das in kleinen Mengen und baut Cannabis nicht selbst an. Darüber hinaus sind die meisten Händler_innen mittellos und können sich oft nicht einmal die Miete leisten.

Während das neue Suchtmittelgesetz das Ziel verfolgt, Cannabishändler_innen zwischenzeitlich aus dem Verkehr zu ziehen, würde es wohl eine nachhaltigere Wirkung zeigen, wenn man legale Erwerbsmöglichkeiten zulässt. Zielführender wäre daher eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber_innen, aber auch für „Geduldete“, also Menschen mit negativem Asylbescheid, deren Abschiebung aber legal nicht durchführbar wäre. Nikolaus Tsekas sieht die aktuelle Debatte als guten Anlass, um auch in Österreich Modelle anderer Staaten zu diskutieren, in denen Cannabis in den letzten Jahren erfolgreich legalisiert wurde. Denn der Handel und Konsum von Hanfprodukten findet mit oder ohne strengere Gesetze statt.

Die Novelle des Suchtmittelgesetzes wirkt wie eine Kompromisslösung zwischen konservativen und links-liberalen Kräften: Die einen wollen, dass Drogen und Armut im öffentlichen Raum nicht sichtbar sind, die anderen wollen, dass Cannabiskonsument_ innen unbehelligt bleiben. Abgewälzt wird der Konflikt auf die, denen nichts anderes übrig bleibt, als Haschisch und Marihuana zu verkaufen. Denn wer nicht wählen darf, für den wird auch keine Politik gemacht.

Katharina Gruber hat Politikwissenschaft in Wien studiert und ist in der politischen Bildungsarbeit und im Journalismus tätig.

Die zwitschern, die @Bullen

  • 09.06.2015, 09:03

Zu Einsatzstock, Pfefferspray und Glock gesellt sich eine neue Dienstwaffe der heimischen Polizei: das Smartphone. Via Twitter, Facebook und Co versucht sie die öffentliche Meinung zu lenken und ihr ramponiertes Image zu verbessern.

Zu Einsatzstock, Pfefferspray und Glock gesellt sich eine neue Dienstwaffe der heimischen Polizei: das Smartphone. Via Twitter, Facebook und Co versucht sie die öffentliche Meinung zu lenken und ihr ramponiertes Image zu verbessern.

„Bitte meldet Nazi-Gruppen nächsten Polizisten“; „Es gibt eine tolle Sambagruppe beim Rathaus“; „Demoteilnehmer – Lasst euch den Punsch schmecken“ . Als im November 2014 die Wiener Polizei während der Proteste gegen den WKR-Kommers zu twittern begann, lag die Vermutung nahe, die Kommunikationsguerilla stehe hinter dem Account. Mit Hashtags wie #antifa und #noburschis reihten sich die Tweets nahtlos in den Stream der Demo-Beobachter_innen ein. Die Authentizität des Accounts wurde bestätigt. Seither hat sich einiges getan. Die Wiener Polizei verfasste mittlerweile über 1.200 Tweets und hat über 4000 Follower_innen. In den meisten Tweets geht es um festgenommene Dieb_innen, ausgehobene Cannabisplantagen, sichergestelltes Falschgeld und Verkehrsunfälle.

Vergangenes Wochenende boten sich gleich mehrere gute Gelegenheiten, um der Twitter-Polizei genauer auf die Finger zu schauen. Am Samstag zogen etwa 300 rechtsextreme Identitäre durch Wien, wie immer begleitet von  antifaschistischen Gegendemonstrationen und einem massiven Polizeiaufgebot. Unter dem Hashtag #blockit twitterten Polizei, Antifas und Identitäre. Am Sonntag demonstrierten Globalisierungkritiker_innen im bayrischen Garmisch-Partenkirchen gegen den G7-Gipfel. Sowohl die Tiroler als auch die Bayrische Polizei twitterten unter dem Hashtag #G7.

International zählen die heimischen Gesetzeshüter_innen keinesfalls zur Avantgarde der (virtuellen) Staatsgewalt. In New York, London, Berlin, München und vielen anderen Städten ist der polizeiliche Einsatz von Social Media längst Routine. Eine ordentliche Portion Internet-Fame erntete etwa der Instagram-Account der isländischen Polizei: Uniformierte, die mit einer überdimensionierten Packung Cheese Balls posieren, einen Kickflip mit dem Skateboard stehen oder einfach ein süßes Kätzchen in die Kamera halten, sollen das menschliche Antlitz der Polizist_innen unterstreichen. Auch die Wiener Polizei versucht mit Cat- und Dog-Content zu punkten. Polizeihund „Dax“ sammelte bei „einem kurzen Päuschen“ während seines Einsatzes am Eurovision Songcontest 400 Likes. Die Nutzung der Sozialen Medien beschränkt sich nicht nur auf Facebook, Twitter und Instagram: Während des G7-Gipfels übertrug die bayrische Polizei ihre Pressekonferenz auch auf der Livestreaming-App Periscope. User_innen können dabei durch das Antippen des Bildschirms Herzchen verschicken und somit ihre Zustimmung ausdrücken.

ATEMLOS DURCH DIE NACHT. Als genialer PR-Coup entpuppte sich im Sommer 2014 ein Handyvideo zweier Wiener Streifenpolizisten: Gefühlsbetont singen sie während ihrer Streife Helene Fischers Schlager-Song „Atemlos durch die Nacht“ mit. Binnen kurzer Zeit hatte der Youtube-Clip an die drei Millionen Klicks. Wurde medial anfänglich über mögliche negative Konsequenzen für die beiden spekuliert, wurde schnell klar, dass die ‘etwas andere' PR von der Polizeispitze gerne gesehen ist. Von Polizeipräsident Pürstl und Innenministerin Mikl-Leitner folgte prompt eine persönliche Einladung zum Vorsingen: „Das Video zeigt, dass meine Polizisten nicht nur hart arbeiten und kompetent sind, sondern auch Menschen sind, die Spaß haben.“

Das alles ist Teil einer breit angelegten Social Media-Strategie der Polizei, die laufend evaluiert und angepasst wird. Das durch EU-Mittel finanzierte Forschungsprojekt COMPOSITE beschäftigt sich seit Jahren mit dem Einfluss gesellschaftlicher Veränderungsprozesse auf die Polizei. Die daraus hervorgegangene Studie Best Practice in Police Social Media Adaption streicht die Relevanz sozialer Medien für die Polizeiarbeit hervor. So kann etwa die Fan-Community bei Ermittlungen oder Fahndungen helfen. Insbesondere wird auch auf die Möglichkeit von virtuellen, verdeckten Ermittlungen hingewiesen. Die wichtigste Funktion ist jedoch, die menschliche Seite der Polizeiarbeit zu zeigen. Kurz: Das Freund_innen und Helfer_innen-Image zu polieren.

Ganz in diesem Sinne postet die Wiener Polizei auf ihrer Facebook-Seite jede Woche ein Portrait eines_einer ihrer Mitarbeiter_innen. Der „Kollege Franz“ wirkt auch tatsächlich sympathischer als ein Polizist in Robocop-Montur, der einem mit gezogenem Schlagstock auf der Demo gegenüber steht. Dadurch soll bei den Bürger_innen Vertrauen und bei Demonstrationsteilnehmer_innen Kooperationsbereitschaft aufgebaut werden. Bezeichnend ist etwa ein Foto, das von einem polizeinahen Facebook-Account während der #G7-Proteste verbreitet wurde. Im Vordergrund stehen Polizist_innen Spalier – im Hintergrund küsst sich ein demonstrierendes Pärchen innig: „Inmitten des Trubels und der Forderung nach Revolution, Umdenken in Politik und Gesellschaft und gegen den Kapitalismus, bleibt Zeit für die weitaus wichtigeren Dinge im Leben: Auf beiden Seiten Menschen, die mehr eint, als sie vielleicht trennen mag...“ ist darunter zu lesen.

DIE RAUFEN NUR. Beispiele wie dieses verdeutlichen die mannigfaltigen Möglichkeiten, die soziale Medien der Polizei bieten, um ihr menschliches Antlitz zu zeigen, in die öffentliche Meinungsbildung einzugreifen und ihre Funktion in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft zu kaschieren. Seitens der Polizei wird es nämlich keine Kommunikation geben, die derder repressiven Realität gerecht wird und das Handeln der Polizei entsprechend darstellt: Denn dann würden auch Bilder von Delogierungen, rassistischen Personenkontrollen, Abschiebungen, prügelnde Bullen und drangsalierte Bettler_innen den Twitter- und Facebookstream füllen. Für viele Menschen ist die Polizei alles andere als Freund_in und Helfer_in. Weiters sind viele der Aussagen, die im Netz verbreitet werden, ob ihrer Parteilichkeit kritisch zu hinterfragen: Letzten Samstag ging am Wiener Praterstern ein mit Stangen bewaffneter Mob Identitärer auf eine kleine Gruppe Antifaschist_innen undJournalist_innen los. Die anwesende (und nicht eingreifende!) Polizei twitterte indessen von einem „Raufhandel zwischen rechten und linken Gruppen“. Solche verfälschten Aussagen nicht unkommentiert zu lassen, ist und bleibt die Aufgabe einer kritischen Gegenöffentlichkeit.

Wie das geht, haben haben Menschen aus New York vorgezeigt: Während die Polizei darum bat, unter dem Hashtag #myNYPD Fotos von schönen Erfahrungen mit den lokalen Officers zu twittern, ging die Kampagne ziemlich nach hinten los. Fotos von dokumentierter Polizeigewalt, die massenhaft unter dem Hashtag geteilt wurden, brachten statt der gewünschten Imagepolitur eine intensive Diskussion über prügelnde Polizist_innen. Auch hierzulande lässt sich beobachten, dass Tweets und Statusmeldungen der Polizei nicht unwidersprochen bleiben. So gibt es auf der Facebookseite der Wiener Polizei zahlreiche Ratings mit nur einem Stern: Mit ironischem Unterton beschweren sich einige über den „schlechten Service“ auf Demonstrationen.

 

Klemens Herzog studiert Journalismus und Neue Medien an der FH der Wirtschaftskammer Wien.

8 Monate

  • 23.03.2015, 20:55

Rassistische Skandale, Misshandlungen, Eskalation und Repression, die Beobachter_innen und Zeug_innen trifft: eine Bestandsaufnahme österreichischer Polizeigewalt.

Rassistische Skandale, Misshandlungen, Eskalation und Repression, die Beobachter_innen und Zeug_innen trifft: eine Bestandsaufnahme österreichischer Polizeigewalt.

Der damals 20-jährige Student Alex Plima* wollte gerade bei einem Würstelstand nahe einer Wiener U-Bahn-Station Schottentor Bier kaufen, als er Zeuge einer gewaltvollen Verhaftung wurde. Mehrere WEGA-Beamt_innen schleiften einen Mann, der nicht bei vollem Bewusstsein war und am Kopf blutete, die Treppen hoch. Alex stellte sich vor sie und schrie, um Passant_innen auf die Situation aufmerksam zu machen. Mehrmals forderte er die Beamt_innen auf, den Verhafteten ins Krankenhaus zu bringen und ihn ärztlich versorgen zu lassen. Angriffig, beleidigend oder gewalttätig wurde er aber nicht. Die Reaktion der Beamt_innen war für ihn überraschend und unerwartet aggressiv. „Von hinten hat mir ein Polizist die Hoden gequetscht. Nachdem ich ihn fragte, was das soll, wurde ich von sechs WEGA-Polizist_innen festgenommen. Auf meine Frage nach dem Grund für die Festnahme erhielt ich keine Antwort.“ Trotz Verhaftung wurde er jedoch nicht in Untersuchungshaft genommen. Erst ein halbes Jahr später erhielt er einen Brief, in dem er darüber informiert wurde, dass er wegen drei Vergehen angeklagt wird: Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und schwere Körperverletzung. Grund dafür sei ein wildes Herumschlagen seinerseits gewesen. Alex beteuert, nie Gewalt angewendet zu haben.

Eine Beschwerde wegen des Verhaltens der Polizei legte Alex jedoch nicht ein: „Du hast nur wenig bis keine Chance, dass dir Recht gegeben wird. Ich bin mir so ohnmächtig vorgekommen, weil sich die Polizist_innen so skrupellos über das Rechtssystem hinweggesetzt haben. Außerdem hätte es Energie, Zeit und Geld gekostet eine Beschwerde einzureichen und ich hatte nichts davon, weil ich mitten in der Vorbereitung für meine Studienberechtigungsprüfung steckte.“ Bei einer sogenannten Maßnahmenbeschwerde tragen von Polizeigewalt Betroffene ein Kostenrisiko von zirka 800 bis 900 Euro. Dass Personen, die eine Beschwerde einlegen, das Verfahren verlieren, ist statistisch eher die Regel als die Ausnahme. Nur zirka 10 Prozent der Misshandlungsvorwürfe werden überhaupt verhandelt.

„Rechtsschutz ist eine Frage der Ökonomie“, fasst die Verfassungsjuristin Brigitte Hornyik diesen Zustand zusammen. Sie legte kürzlich Maßnahmenbeschwerde gegen das Vorgehen der Polizei während der ersten Pegida-Kundgebung in Wien ein. „Eingekesselt wurden alle, auch Personen mit Presseausweis. Diese Freiheitsberaubung – wir wurden einzeln kontrolliert, Identitätsfeststellung, Perlustrierung – geschah frei nach US-Cop-Serien: Beine auseinander, Hände an die Wand! Die gesamte Aktion war einfach nur willkürliche Polizeirepression. Es hatte ja niemand von uns irgendwas verbrochen.“ Das wollte Hornyik nicht unwidersprochen lassen. Sie überlegt, bei Abweisung bis zum Verfassungsgerichtshof zu gehen. Sie ist sich aber ihrer Privilegien bewusst: „Das Institut für Kriminalsoziologie hat in den 80er Jahren eine Studie gemacht, welche Menschen ihr Recht am meisten verfolgen und welche am wenigsten: Akademisch gebildete Menschen männlichen Geschlechts standen ganz oben auf der Skala, Hausfrauen und Alleinerzieherinnen ganz unten – Rechtsschutz hat also auch eine geschlechtsspezifische Komponente.“

KEINE BEDAUERLICHEN EINZELFÄLLE. In den Sicherheitsberichten des Bundesministeriums für Inneres werden unter dem Punkt „Misshandlungsvorwürfe gegen Organe der Sicherheitsbehörden und ähnliche Verdachtsfälle“ Beschwerden gegen Polizist_innen statistisch erfasst und offengelegt. In den letzten zehn Jahren gingen 8.958 solcher Vorwürfe ein. Davon wurden ganze 8.004 Verfahren eingestellt.

Die hohe Zahl an Beschwerden und die vergleichsweise kleine Verfahrensanzahl wird wie folgt verteidigt: „Bei dieser Auswertung muss berücksichtigt werden, dass […] in einer überwiegenden Anzahl der angezeigten Fälle geringfügige Verletzungen beispielsweise durch das Anlegen von Handfesseln oder den Einsatz von Pfeffersprays eintrat (sic!) – zum Teil ohne dass ein Misshandlungsvorwurf gegen das einschreitende Organ erhoben wurde.“ Aufschlussreich ist die Tatsache, dass Verletzungen durch die Verwendung von Handfesseln und Pfefferspray als geringfügigbezeichnet werden, obwohl Pfefferspray in Österreich offiziell als Waffe gilt, die nur zur Notwehr eingesetzt werden darf, und jemanden zu fesseln als Nötigung.

„Ich denke, dass in einigen Fällen an den Vorwürfen gegen Polizist_innen tatsächlich nichts dran ist, sondern sich von Amtshandlungen Betroffene subjektiv ungerecht behandelt fühlen und sich über die Beamt_innen beschweren, obwohl die ihren Job korrekt gemacht haben“, sagt Anwalt Clemens Lahner, der unter anderem im Landfiredensbruchsprozess gegen Josef S. und im Fluchthilfeprozess gegen mehrere Aktivisten der Refugee-Bewegung Verteidiger war. Nun: Das 1989 gegründete „European Committee for the Prevention of Torture“, kurz CPT, kritisiert seit seinem Bestehen die Bedingungen der österreichischen (Schub-)Haft und die Zustände in Wachzimmern sowie Gefängnissen. Sogar bei absoluten Grundlagen sieht das CPT in Österreich Nachholbedarf und forderte etwa 1994 die österreichischen Behörden auf, in der Praxis den Haftbericht allgemein zu verwenden und richtig auszufüllen. Die Stellungnahme der Regierung: „Das richtige und vollständig (sic!) Ausfüllen der Haftberichte ist und wird Gegenstand der berufsbegleitenden Fortbildung sowie interner Schulungen sein.“ Im aktuellsten Bericht von 2010 wünscht sich das CPT von der österreichischen Regierung, „Polizeibeamte in ganz Österreich in regelmäßigen Abständen daran zu erinnern, dass jede Form von Misshandlung (z.B. auch Beschimpfungen) von Häftlingen nicht akzeptabel ist und Gegenstand strenger Sanktionen sein wird“. Sind die Festgenommenen einmal unter Kontrolle gebracht, gäbe es keinen Grund, sie zu schlagen. Lahner führt aus: „Gerade in Situationen, wo Gedränge und Lärm herrschen und die Beamt_innen eine Menschenmenge subjektiv pauschal als feindlich wahrnehmen, liegen die Nerven oft blank. Es kommt zu unverhältnismäßigen Einsätzen und bei Festnahmen werden Menschen oft am Boden fixiert, obwohl das gar nicht nötig wäre.“

Weiters kritisierte das CPT die niedrigen Strafen für straffällig gewordene Polizist_innen und rief angesichts bisheriger Fälle dazu auf, die Straftat „Folter“ so bald wie möglich in das Strafgesetz aufzunehmen, was Ende 2012 dann auch geschah. Schon 1991 schrieb das CPT über Österreich: „There is a serious risk of detainees being ill-treated while in police custody.“ 1999 erstickte der Nigerianer Marcus Omofuma während seiner Abschiebung in einem Flugzeug; 2006 wurde der Gambier Bakary J. von drei Polizisten nach einer gescheiterten Abschiebung in eine leere Lagerhalle gebracht und schwer misshandelt. 2009 erschoss ein Kremser Polizeibeamter einen unbewaffneten 14-jährigen. In allen drei Fällen fassten die Hauptangeklagten nur acht Monate Haft aus, Entlassungen folgten erst viele Jahre später oder gar nicht. Seit 1999 wurden mindestens acht Fälle bekannt, bei denen Schwarze Männer bei Festnahmen oder in Polizeigewahrsam gestorben sind. People of Color, Migrant_innen, Demonstrant_innen, Sexarbeiter_innen, Obdachlose, drogenabhängige und sozial schwache Menschen sind laut sämtlichen NGOs überdurchschnittlich von Polizeigewalt betroffen.

BESCHWERDE? GEGENANZEIGE! Dina Malandi berät beim Verein Zara (für „Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit“) Betroffene und Zeug_innen von Rassismus und dokumentiert im jährlich erscheinenden Rassismusreport auch Fälle rassistischer Polizeigewalt. Besonders körperliche Übergriffe seien schwierig nachzuweisen. Sollte man es doch versuchen, muss man mit einer sofortigen Gegenanklage wegen schwerer Körperverletzung rechnen. „Es wird schnell einmal gesagt, dass schwere Körperverletzung vorliegt. Diese Schutzbehauptung wird getätigt, um einer Beschwerde entgegenzuwirken. Jede kleinste Verletzung auf Seiten der Polizist_innen – ein Kratzer oder ein blauer Fleck – sind von Rechts wegen schon schwere Körperverletzung. Hier findet eine Täter-Opfer-Umkehr statt.“

Aber auch Zeug_innen und Beobachter_innen mit Zivilcourage erfahren, wie etwa Alex’ Fall zeigt, massive Repression. Mit Geld- und Verwaltungsstrafen oder auch Verhaftungen wird es Menschen schwer gemacht, bei Übergiffen einzuschreiten, auf Missstände aufmerksam zu machen oder auch nur eine Demonstration, einen Einsatz oder eine Festnahme zu beobachten.

Maria Nym* saß an einem Freitagabend in einem Lokal, als sie vor dem Fenster eine Festnahme bemerkte. Sie versuchte, die gewaltsame Festnahme zu beobachten und ließ sich auch nicht durch Beleidigungen, Drohungen und physische Übergriffe durch die Polizei einschüchtern oder vertreiben. Nun werden ihr vier Verwaltungdelikte vorgeworfen: „öffentliche Anstandsverletzung“, „ungebührliche Erregung störenden Lärms“, „aggressives Verhalten gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht“ und Nicht-auf-dem-Gehsteig-Gehen. Die Höhe der Strafe: 350 Euro. Diese könnte sie zwar zahlen, aber sie hätte dann kein Geld mehr für die Miete. Deswegen legte Maria nun Einspruch ein und hofft darauf, dass die Strafe heruntergesetzt oder ganz fallen gelassen wird.

Dass nur wenigen, die wie Maria gegen Polizeigewalt und Schikane vorgehen wollen, Recht gegeben wird, liegt oft daran, dass die eigene Aussage gegen jene mehrerer Polizist_innen steht. „Unter den Polizist_innen gibt es nicht unbedingt den Willen, gegen Kolleg_innen auszusagen. Da herrscht noch oft eine falsch verstandene Solidarität“, so Dina Malandi. Das kann sich verheerend für die Person auswirken, die die Maßnahmenbeschwerde eingereicht oder Anzeige erstattet hat. Sobald Verantwortliche durch Kolleg_innen gedeckt werden, kann der_die Betroffene auch wegen Verleumdung angeklagt werden – statistisch gesehen passiert dies in fast vier Prozent der Fälle. Laut Malandi sind dies wesentliche Gründe dafür, dass viele Betroffene erst gar nicht Beschwerde einreichen. Die Dunkelziffer dürfte dementsprechend hoch sein.

FUCK THE SYSTEM. Diese „Cop-Culture“ zu brechen, sieht auch Florian Klenk als eine der wichtigsten Aufgaben im Rahmen der Polizeigewaltprävention: „Es braucht eine Beförderungsstruktur, die BeamtInnen, die auf Misstände hinweisen, belohnt. Momentan ist es noch so, dass jemand, der oder die seine Kollegen und Kolleginnen kritisiert oder verpfeift, absolut unten durch ist.“ Gerade machte Klenk einen Fall bekannt, bei dem eine 47-jährige Frau zu Silvester bei einer Tankstelle der Wiener Innenstadt offenbar ungerechtfertigt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen und misshandelt worden ist. Steißbeinbruch, Schädelprellungen und Blutergüsse: für ihre Verletzungen oder für die Sicherstellung der Videobeweise nach der Anzeige der Frau interessierte sich die Staatsanwaltschaft vorerst nicht.

Der Falter-Chefredakteur und Jurist, der seit den 90ern investigativ über Missstände in österreichischen Gefängnissen und bei der Exekutive berichtet, meint, es habe sich aber seit damals auch einiges getan. Brigitte Hornyik dazu: „Der Polizei sind durch das Sicherheitspolizeigesetz nach wie vor sehr weitreichende Befugnisse eingeräumt. Vor 1991 war das noch schlimmer. ´Übergangsbestimmungen von 1929 waren oft die einzige Grundlage polizeilichen Handelns.“

Trotzdem kritisiert Klenk (genau wie das CPT und der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft) die immer zunächst schleißig und intern angestellten Nachforschungen: „Es muss endlich eine unabhängige Stelle geben, die für Beschwerden gegen die Exekutive zuständig ist.“ Alle von progress kontaktierten Expert_innen sind sich übrigens einig, dass eine Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen (etwa eine sichtbar an der Uniform angebrachte Dienstnummer) sowie am Körper angebrachte Kameras bei der Gewaltprävention aber auch bei der Aufklärung extrem hilfreich wären. Doch dagegen wehrt sich die Polizeigewerkschaft vehement. „Die blau unterwanderte Polizeigewerkschaft stellt sich leider allzu oft auf die Seite der schwarzen Schafe und diskreditiert damit die Arbeit der korrekten Polizistinnen und Polizisten. Sie ist Teil eines Systems des Schweigens und Verharmlosens. Wie in der RichterInnenschaft sollte auch bei der Polizei Äquidistanz zu politischen Parteien herrschen“, meint Klenk.

Zudem sähen Richter_innen und Staatsanwält_innen die Polizei als Verbündete im Kampf gegen das Verbrechen und wähnten einander trotz Gewaltenteilung auf derselben Seite, sagt Klenk. „Sie poltern zwar manchmal im Gerichtssaal, verhängen dann aber sehr milde Strafen. Man soll sich nur vorstellen, was zwei Nigerianer ausfassen würden, wenn sie einen Polizisten so gefoltert hätten wie es Bakary geschah.“ Verschwindend niedrig ist die Zahl der Polizist_innen, die nach einer Anklage überhaupt schuldig gesprochen werden. In den letzten zehn Jahren, von 2004 bis 2013, waren das insgesamt 13 Beamt_innen.

Im Fall von Edwin Ndupu, der von 15 Justizwachebeamten verprügelt worden war und kurz darauf in der Justizanstalt Krems/Stein starb, gab es sogar Anerkennung:  Laut Falter 41/04 lud Justizministerin Miklautsch Anfang Oktober 11 der 15 an dem Einsatz beteiligten Justizbeamten zu sich ins Ministerium ein. Da die 11 Beamten bei dem Einsatz mit dem Blut des HIV-positiven Häftlings in Berührung gekommen waren, erhielten sie 2.000 Euro Schadensersatz.

Brigitte Hornyik meint, dass diese Zusammenarbeit zwischen Justiz und Exekutive kein Zufall sei: „Für mich ist das Ausdruck eines autoritären und hierarchischen Denkens: Die Staatsgewalt braucht eben Repression, um an der Macht zu bleiben. Letztlich sind das Ausläufer des Absolutismus und des Metternich’schen Überwachungsstaates.“

Zusammengefasst: Die Polizei handelt (nicht selten) gewaltsam. Es gibt keine unabhängigen Untersuchungsgremien bei Streitfällen. Sich zu wehren oder zu beschweren ist ein finanzielles, rechtliches und gesundheitliches Risiko. Die Justiz stärkt gewalttätigen und straffälligen Polizist_innen den Rücken, die Politik weigert sich zu handeln, obwohl internationale Gremien seit Jahrzehnten warnen und mahnen. Der längere Ast, auf dem die Staatsgewalt sitzt, ist ein Prügelknüppel. „Trotzdem würde ich vorschlagen, an diesem längeren Ast zu sägen und die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns in Frage zu stellen“, sagt Brigitte Hornyik. „Durchaus mit Hilfe der Gerichte, so lange wir noch nichts Besseres haben.“

*Name von der Redaktion geändert.

 

Marlene Brüggemann studiert Philosophie an der Uni Wien. 
Olja Alvir studiert Physik und Germanistik an der Uni Wien.

 

Türkei: Auf dem Weg zum Polizeistaat?

  • 22.02.2015, 17:57

Die Opposition kämpft gegen neue, äußerst repressive Sicherheitsgesetze – im Parlament wie auf der Straße.

Die Opposition kämpft gegen neue, äußerst repressive Sicherheitsgesetze – im Parlament wie auf der Straße.

Bilder von prügelnden Abgeordneten und Stühlen, die durch Luft fliegen, gingen um die Welt, als im türkischen Parlament um die neuen Sicherheitsgesetze debattiert werden sollten. Zuvor hatte die Opposition versucht, mit hunderten Änderungsanträgen und formalistischen Tricks die Debatte in die Länge zu ziehen und so die Abstimmung zu verhindern. Als dann zur späten Stunde der Parlamentsvorsitzender aus der Regierungspartei AKP einen Redebeitrag der Opposition unterband, entstand ein Wortgefecht, dass recht rasch in einer nonverbalen Auseinandersetzung endete.

Über den weiteren Verlauf kursieren unterschiedliche Darstellungen – sicher ist, dass anschließend AKP-Abgeordnete mit Stühlen und stumpfen Gegenständen Abgeordnete aus den Oppositionsreihen angegriffen und fünf von ihnen verletzt haben. Die Auseinandersetzungen gingen auf der Straße weiter. Aber weder die Demonstrationen mit tausenden Menschen noch eine Sitzblockade von Oppositionsabgeordneten im Parlament konnten die Abstimmung verhindern. Inzwischen sind die neuen Sicherheitsgesetze mit Stimmen der AKP-Mehrheit im Parlament beschlossen worden.

AUTORITÄRE WENDE. Nun sind weder Schlägereien im Parlament noch umstrittene Gesetzesreformen in der Türkei ein Novum. Der derzeitige Vorstoß reiht sich vielmehr in eine Menge von Gesetzen und Beschlüssen ein, die insgesamt eine autoritäre Wende der AKP-Regierung in den letzten Jahren dokumentieren.

Dabei schien es zur Beginn der AKP-Ära so, als könnte ein (wenn auch begrenzter) demokratischer Reformprozess angestoßen werden. Die moderat-islamische AKP-Partei erlangte 2002 die Regierungsmacht, und in der Türkei kam es zu einer ganzen Reihe von innen- und außenpolitischen Veränderungen.

Insbesondere schien das Schielen der AKP-Regierung auf einen möglichst schnellen EU-Beitritt der Türkei ein Hebel zu sein, um politische Reformen durchzusetzen. Die Hoffnung war, dass die EU demokratische und menschenrechtliche Mindeststandards verlangen würde, die die AKP-Regierung umsetzen würde, um den Beitrittskandidatenstatus zu erlangen.

REPRESSIONSWELLEN. Es gab zwar schon damals kritische Stimmen, die auf die autoritären Tendenzen der AKP-Regierung hinwiesen. Aber es war leicht, diese Stimmen als kemalistisch und nationalistisch abzutun, zumal die kemalistische CHP in diesen Jahren das Anti-AKP-Lager dominierte und die Kritik an AKP als mit diesen alten Eliten verbunden war. . Die AKP-Regierung konnte bei ihrem Machtkampf darauf setzen, dass die alten politischen Eliten von vielen gesellschaftlichen Gruppen aus unterschiedlichen Motiven heraus abgelehnt wurden. So gab es wegen der zahlreichen Festnahmen und Inhaftierungen gegen kemalistische und nationalistische PolitikerInnen, Militärs, Intellektuelle und JournalistInnen im Rahmen des Ergenekon-Prozesses ab 2007 lange Zeit wenig Kritik. Es kam erst dazu, als nicht mehr zu übersehen war, dass die AKP-Regierung den Prozess dazu nutzte, RegimegegnerInnen zu inhaftieren. Auch jetzt noch fehlen Beweise dafür, dass die Inhaftierten tatsächlich Mitglieder einer nationalistischen Verschwörungsgruppe seien, die einen Putsch plane.

Ab 2009 kam es zu einer zweiten Repressionswelle, dieses Mal gegen vermeintliche Mitglieder der PKK-nahen KCK. Bis jetzt wurden mehrere tausend Menschen verhaftet, darunter zahlreiche PolitikerInnen, JournalistInnen, GewerkschafterInnen, WissenschaftlerInnen und AnwältInnen.

(NOCH) MEHR RECHTE FÜR POLIZEI. Die neuen Sicherheitsgesetze sichern diese autoritäre Wende juristisch ab und geben der Polizei mehr Befugnisse, Protest und Opposition stärker zu unterbinden. Die Polizei darf in Zukunft Personen und Fahrzeuge ungehindert durchsuchen und benötigt dafür keine richterliche Erlaubnis. Ebenso darf die Polizei ohne Absprachen bis zu 48 Stunden lang Kommunikationen abhören und aufzeichnen, bisher war eine Höchstdauer von 24 Stunden an Überwachung erlaubt. Personen dürften nach den neuen Sicherheitsgesetzen auch ohne Anklage bis zur 48 Stunden festgehalten werden.

Weil es weder eine richterliche oder sonstige Kontrolle über die Polizeieinsätze noch ein Beschwerdeverfahren gegen möglicherweise unrechtmäßige Einsätze gibt, ist der politische Missbrauch dieser bereits vorprogrammiert. Sehr problematisch ist eine weitere Bestimmung, wonach die Polizei (ebenfalls nach Gutdünken) Menschen „entfernen“ und „festhalten“ kann. Dies hört sich zuerst nach einem Platzverweis an, wie er etwa auch von der deutschen Polizei durchgeführt wird. Allerdings ist im türkischen Gesetzentwurf nicht beschrieben, wo die „entfernten“ Personen „festgehalten“ werden – und was überhaupt dieses „festhalten“ genau meint.

AUF DEMONSTRANTINNEN SCHIESSEN ERLAUBT. Neben diesen Befugnissen, die verdacht- und anlassunabhängig gegen jeden und jede angewendet werden können, sind weitere Bestimmungen vorgesehen, die sich konkret gegen wehrhafte Protestierende richten. Widerstand gegen Polizeirepression kann nun härter niedergeschlagen werden: So ist eine Haftstrafe für bis zur fünf Jahren ist vorgesehen, wenn man bei einer Demonstration eine Schleuder oder Feuerwerkskörper bei sich führt – der bloße Besitz reicht völlig für die Verhängung der Haftstrafe. Ebenfalls eine Haftstrafe von fünf Jahren gibt es für Vermummung bei Demonstrationen. Das Tragen von Symbolen von „illegalen Organisationen“ wird mit bis zur drei Jahren Haft bestraft.

Besonders umstritten ist die neue Bestimmung, nach der die Polizei die Erlaubnis erhält, Schusswaffen gegen DemonstrantInnen einzusetzen, die Brandsätze, Sprengstoff, brennbare Stoffe oder sonstige „verletzende Waffen“ tragen oder benutzen. Diese lange Liste trifft auf zahlreiche Gegenstände zu, die keine unmittelbare Gefahr darstellen und so eigentlich keinen Schusswaffeneinsatz durch die Polizei notwendig machen, wie z.B. „bengalisches Feuer“ oder Fahnenstangen aus Metall. Diese neue Bestimmung dürfte die Zahl von DemonstrantInnen, die durch  Polizeieinsätze getötet werden, deutlich steigern. Dabei kommt es  bereits jetzt – ohne diese Bestimmung – immer wieder zur Tötung von Protestierenden durch die Polizei, wie etwa bei den Kobanê-Protesten im Oktober 2014, wo über 40 Menschen starben.

Insgesamt wird noch zu beobachten sein, wie intensiv die AKP-Regierung die neuen Polizeibefugnisse gegen die Opposition einsetzt. Dies ist eine politische Frage, denn eine juristische Kontrolle der Befugnisse ist nicht vorgesehen. In Kombination mit Informationen von Whistleblowern wie etwa von Fuat Avni, dass die AKP-Regierung bei den Parlamentswahlen  im Juni auf massive Wahlfälschung zurückgreifen könnte, entsteht ein eher düsteres Szenario.

 

Ismail Küpeli ist Politikwissenschaftler. Gerade arbeitet er an einem Sammelband über den Kampf um Kobanê, der voraussichtlich im Sommer 2015 bei edition assemblage erscheint.

 

Nicht willkommen

  • 04.02.2015, 14:44

Während sich etwa 350 AnhängerInnen der islamfeindlichen Bewegung Montag Abend vor der Freyung zusammenfinden, marschieren 5000 GegendemonstratInnnen von Museumsquartier bis Stephansplatz. Nach Auflösung der Pegida-Kundgebung, die durch rechtsextreme Ausfälle geprägt ist, kommt es beim Schottentor zu Zusammenstößen zwischen "patriotischen Europäern", GegendemonstrantInnnen und Polizei.