Entnazifizierung

Nie wieder Schlussstriche: Zur Entnazifizierung der Österreichischen Unis

  • 17.03.2015, 12:00

Österreichs Universitäten waren schon Jahre vor dem „Anschluss“ Brutstätten für deutschnationale Eliten, reaktionäre Gesellschaftskritik und Antisemitismus. Ein historischer Überblick und warum die Entnazifizierung nach 1945 zum Scheitern verurteilt war.

Österreichs Universitäten waren schon Jahre vor dem „Anschluss“ Brutstätten für deutschnationale Eliten, reaktionäre Gesellschaftskritik und Antisemitismus. Ein historischer Überblick und warum die Entnazifizierung nach 1945 zum Scheitern verurteilt war.

Am 31. März 1965 wurde der kommunistische Widerstandskämpfer Ernst Kirchweger von einem Mitglied des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS) auf einer Demonstration niedergeschlagen. Er erlag zwei Tage später seinen Verletzungen und ging als „erstes politisches Todesopfer in der Zweiten Republik“ in die Geschichte ein. Die Demonstration richtete sich gegen den Professor für Wirtschaftsgeschichte Taras Borodajkewycz, der in Vorlesungen und Interviews aus seinem Antisemitismus und seiner Treue zu Großdeutschland keinen Hehl machte. Obwohl er bereits 1934 in die verbotene NSDAP eingetreten war und als wichtiger Vermittler zwischen dem faschistischen Österreich und Nazideutschland fungiert hatte, wurde er später als „Minderbelasteter“ eingestuft.

In der Zwischenkriegszeit war Borodajkewycz mit seinem deutschvölkischen Denken an den österreichischen Universitäten in guter Gesellschaft. "Was die Erste Republik betrifft, so ging es unserer Intelligenz, der studentischen und professoralen, einfach gesagt darum, ein neues Gesellschaftsprinzip zu entwickeln und auf den Hochschulen einzuführen. Gegen das republikanische Staatsbürgerprinzip wurde das völkische Volksbürgerschaftsprinzp gestellt. Der Kampf um eine studentische Vertretungskörperschaft mündete schließlich 1930 in einem sogenannten Studentenrecht, das die Studenten nach ihrer "Abstammung und Muttersprache" organisieren sollte", so die Historikerin Brigitte Lichtenberger-Fenz. Jüdinnen und Juden wurden von allen Möglichkeiten der Mitbestimmung an der Uni Wien ausgeschlossen. Als das Studentenrecht 1931 aus formalen Gründen wieder aufgehoben wurde, kam es in Folge immer wieder zu Demonstrationen und gewaltsamen Übergriffen auf jüdische, ausländische und marxistische Kommiliton*innen.

ERZIEHUNG IM AUSTROFASCHISMUS. Der Ständestaat wusste die antisemitische und antidemokratische Stimmung im Land für sich zu nutzen und versuchte seine österreichnationale und katholisch-fundamentalistische Spielart des Faschismus auch an den Universitäten durchzusetzen. In einem Gesetz von 1934 „betreffend der Aufrechterhaltung der Disziplin unter den Studierenden“ wurde die Betätigung für eine verbotene Partei mit einem Verweis von mindestens zwei Semestern unter Strafe gestellt. Im Aktenbestand des Universitätsarchivs der Uni Wien zeigt sich, dass mehr als die Hälfte der 309 Disziplinarverfahren NS-Aktivist*innen traf, sie wurden jedoch weitaus seltener tatsächlich von der Uni verwiesen als im linken Umfeld verortete Studierende. Das Hochschulerziehungsgesetz von 1935 machte schließlich den Zweck von Hochschulen im Austrofaschismus klar: Neben „Pflege der Forschung und Lehre“ galt es „auch die Erziehung (...) zu sittlichen Persönlichkeiten im Geiste vaterländischer Gemeinschaft“ zu forcieren. Hierfür gab es Vorlesungen zur „weltanschaulichen und staatsbürgerlichen Erziehung“ und in den Sommerferien „Hochschullager“ für Männer bzw. eine „Schulungsdienstzeit“ für Frauen „in besonderer Anpassung an die weibliche Eigenart“. Besondere Bedeutung hatte damals der Österreichische Cartellverband (ÖCV), dessen Mitglieder wichtige Positionen im Staat innehatten. Nicht zuletzt war auch Bundeskanzler Engelbert Dollfuß ein „Bundesbruder“ und wird im ÖCV heute noch für seinen „Kampf für die Unabhängigkeit Österreichs“ gefeiert.

NAZIFIZIERUNG UND ENTNAZIFIZIERUNG. Alle Bemühungen von Dollfuß‘ Nachfolger Kurt Schuschnigg, mittels Annäherung an das Deutsche Reich und teilweiser Aufhebung des NS-Verbots die Souveränität Österreichs aufrechtzuerhalten, scheiterten. Seine geplante Volksabstimmung platzte und damit auch die letzten Hoffnungen derer, die nicht den rassischen Kriterien der Nazis entsprachen. Als im März 1938 die „Wiedervereinigung vollzogen“ war, jubelten Arbeiter*innen und Akademiker*innen gleichermaßen. Burschenschaften und Corps gingen freudig im Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB) auf. Sofort wurde mit der Vertreibung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung begonnen. An der Uni Wien wurden 45 Prozent des Lehrpersonals entlassen und die Zahl der Studierenden sank um 42 Prozent. Ab 1939 wurden auch Studierende „mit Erbkrankheiten und schweren Leiden“ exmatrikuliert.

Bekanntlich wollte davon nach 1945 niemand etwas gewusst haben und Österreichs jüngste Republik gründete sich auf dem Mythos, das erste Opfer des Nationalsozialismus gewesen zu sein. Die Alliierten gaben sich damit jedoch nicht zufrieden und erinnerten die Übergangsregierung – wie bereits 1943 in der Moskauer Deklaration angekündigt – an ihre Verantwortung. In „Volksgerichten“ wurde NS-Verbrecher*innen der Prozess gemacht, Reichsdeutschen sowie frühen NSDAP-Mitgliedern wurde umgehend die Lehrbefugnis und das Wahlrecht entzogen.

Überdurchschnittlich hoch war der Anteil der Belasteten an der Medizinischen Fakultät, der BOKU und der WU, die damals noch Hochschule für Welthandel hieß. Die Politikwissenschaftlerin Elke Rajal erklärt: „1945 hat für die Minderbelasteten keine schwerwiegende Zäsur in ihrer Karriere bedeutet. Zudem hat man sich bemüht, die katholisch-konservative Prominenz aus dem In- und Ausland zurück an die Uni zu holen, anstatt jüdischer Wissenschafter geschweigedenn Wissenschafterinnen."

VERDRÄNGUNG UND VERBOT. Wahrlich große Defizite zeigen sich auch in der Auseinandersetzung mit den zugrundeliegenden Ideologien der NS-Herrschaft. Man konterte mit Nationalismus unter anderen Vorzeichen. „Der Österreichpatriotismus wurde einfach vom Ständestaat übernommen“, sagt der Historiker Gerhard Jagschitz. „Er hat sicher nicht den Kern erreicht, aber er hat sowohl auf konservativen als auch linken Fundamenten ein gewisses Selbstbewusstsein als Gegensatz etabliert.“ Die „Reeducation“ beschränkte sich auf wenige Ausstellungen zum Holocaust, kulturelle Propaganda der jeweiligen Besatzungsmacht und die Berichterstattung über NS-Prozesse, die als Einzelfälle dargestellt wurden.

Dementsprechend ist zwar der Deutschnationalismus längst nicht mehr mehrheitsfähig, der Opfermythos hielt sich jedoch bis zur Waldheim-Affäre 1986 und darüber hinaus. Eine breite Auseinandersetzung mit der Funktionsweise des Antisemitismus ist bis heute nicht geschehen und der vielfach geforderte, doch schon längst gezogene „Schlussstrich unter der Geschichte“ weist darauf hin, dass die Qualität der Vernichtungspolitik im Nationalsozialismus im Schulunterricht unzureichend vermittelt wird. Vermehrt sammeln sich an den Universitäten reaktionäre Gruppen und zeigen sich selbstbewusst in der Öffentlichkeit. Die Geschichte lehrt uns, dass inhaltliche Kritik notwendig ist. Es reicht nicht, mit Empörung und moralischem Fingerzeig auf das Verbotsgesetz und den unverwirklichten antifaschistischen Grundkonsens hinzuweisen, will man eine neuerliche rechtsextreme Hegemonie verhindern.

 

David Ring studiert Soziologie an der Universität Wien.

Veranstaltungshinweise
Gedenkveranstaltung zum 50. Todestag von Ernst Kirchweger der ÖH Uni Wien
1010 Wien, Universitätsstraße 7, Neues Institutsgebäude, Hörsaal 2
20.03.2015, 18.30 Uhr
Ernst Kirchweger (1898-1965): Das erste Todesopfer politischer Gewalt in der Zweiten Republik
Eine Veranstaltung des DÖW zu seinem 50. Todestag
1080 Wien, Schulungszentrum des Wiener Straflandesgerichts, Eingang Wickenburggasse 18-22
25.03.2015, 18.00 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr)