Keine Studienbeihilfe für FH-Studis?

  • 25.03.2015, 18:08

Personen, die sich in einem Vorbereitungslehrgang auf eine Studienberechtigungsprüfung befinden, haben Anspruch auf Studienbeihilfe – alle, bis auf zukünftige FH-Studierende. Nun wurde eine neue Verordnung erlassen.

Personen, die sich in einem Vorbereitungslehrgang auf eine Studienberechtigungsprüfung befinden, haben Anspruch auf Studienbeihilfe – alle, bis auf zukünftige FH-Studierende. Nun wurde eine neue Verordnung erlassen.

Studieren ohne Matura? Sobald die Studienberechtigungsprüfung erfolgreich absolviert wurde, ist das kein Problem. Ob an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule: Im Vorfeld müssen zur Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung ein- bis zweisemestrige Vorbereitungslehrgänge besucht werden. Nach Studienförderungsrecht haben neben ordentlichen Studierenden auch Personen, die sich auf eine Studienberechtigungsprüfung vorbereiten, Anspruch auf Studienbeihilfe. Für die Zuerkennung müssen bestimmte Vorraussetzungen – wie etwa finanzielle Förderungswürdigkeit – erfüllt sein. Personen, die diese Voraussetzungen mitbringen, bekommen – je nachdem, wie viele Prüfungen sie ablegen müssen – ein bzw. zwei Semester Studienbeihilfe. Alle, bis auf jene, die sich auf eine Studienberechtigungsprüfung für ein Fachhochschulstudium vorbereiten. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, wurde nun eine entsprechende Verordnung erlassen. Aber zuerst einmal alles von Anfang an.

KEINE GLEICHSTELLUNG. 2013 wandte sich ein Betroffener mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft und brachte vor, dass er seit dem Wintersemester 2012/2013 einen zweisemestrigen Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung an einer Fachhochschule absolvierte. Ab Oktober 2013 plante er, an dieser Fachhochschule zu studieren. Für den Studiengang hatte er – unter der Voraussetzung der positiven Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung – bereits eine Studienplatzzusage. Für die Zeit des Besuchs des Vorbereitungslehrganges hatte er einen Antrag auf Studienbeihilfe eingebracht, der von der Studienbeihilfenbehörde abgewiesen wurde. Grundlage für den negativen Beihilfenbescheid war die gültige Rechtslage: Nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) haben nur Personen, die sich auf eine Studienberechtigungsprüfung an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule vorbereiten, Anspruch auf Studienbeihilfe, nicht aber jene, die dies auf einer Fachhochschule tun. Diesbezüglich fehlte eine Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF).

Aber das ist nur ein Beispiel von vielen, bei denen es zu Benachteiligungen von FH-Studierenden gegenüber Uni-Studierenden kommt (progress berichtete). „Das Problem liegt hier in der unterschiedlichen gesetzlichen Verankerung von Universitäten und Fachhochschulen. Die Vollziehung der Studienvorschriften im Rahmen der Hoheitsverwaltung muss endlich auch für die Fachhochschulen gelten. Rechtlich würde das heißen, das Fachhochschul-Studiengesetz um einen einzigen Satz auszuweiten. Das wird allerdings seit 20 Jahren blockiert“, so ÖH-Vorsitzende Viktoria Spielmann, die hier Versäumnisse ortet.

SCHIEFE LOGIK. Der Betroffene konnte nicht nachvollziehen, dass eine solche Verordnung bislang nicht erlassen wurde und sah darin eine grobe Ungleichbehandlung. Damit ist er nicht allein. Die 19-jährige Olivia Hawelka studiert Marketing und Kommunikationsmanagement und hatte im Vorjahr an der Fachhochschule Kufstein einen Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung an einer Fachhochschule besucht. Sie kann diese Ungleichbehandlung weder verstehen, noch nachvollziehen. Es sei „absurd, auf wie vielen verschiedenen Ebenen Studierende und zukünftige Studierende an Fachhochschulen benachteiligt werden“. Auch die Volksanwaltschaft hinterfragte die sachliche Begründung für diese fehlende Verordnung.

Daraufhin erklärte der damalige Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Karlheinz Töchterle, dass mit der Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges an einer Fachhochschule noch keine automatische Zulassung zu einem Fachhochschulstudium verbunden sei. „Dem hielt die Volksanwaltschaft entgegen, dass es mittlerweile zahlreiche Studienrichtungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gibt, bei denen nach Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung ebenfalls erst noch Auswahl- und Eignungsverfahren durchlaufen werden müssen, um zum gewünschten Studium zugelassen zu werden“, so der zuständige Volksanwalt Peter Fichtenbauer.

Dieser kritisierte diese Vorgangsweise auch im Bericht an das Parlament 2014 und regt an, Personen, die einen Vorbereitungslehrgang für eine Studienberechtigungsprüfung an einer Fachhochschule besuchen, eine Studienbeihilfe unter den gleichen Bedingungen zu gewähren, wie anderen Personen, die sich auf eine Studienberechtigungsprüfung vorbereiten.

NEUE VERORDNUNG. Schlussendlich konnte das Bundesministerium überzeugt werden. Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Reinhold Mitterlehner bestätigte die „Absicht” die Kandidatinnen und Kandidaten der Studienberechtigungsprüfung an Fachhochschulen mit denen der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gleichzustellen. Die erforderliche Verordnung wurde auch mit Wirkung ab dem Studienjahr 2014/15 erlassen und damit sind die gleichen Bedingungen für alle gegeben. Olivia Hawelka hätte sich diese Verordnung schon früher gewünscht. Jetzt kann sie rückwirkend keinen Antrag mehr stellen. Anders sieht es für die 22-jährige Döndü Ersoy aus: Sie ist besonders erfreut über die neue Verordnung. Aufgrund des Vorbereitungslehrganges musste sie ihren Vollzeitjob auf Teilzeit reduzieren und verdient dadurch wesentlich weniger. „Nun kann ich es endlich angehen und auch einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen“, sagt sie. „Wir begrüßen, dass nun alle Studierenden die Möglichkeit haben, in der Zeit der Prüfungsvorbereitung finanziell entlastet zu werden. Die Verordnung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, schließt Spielmann.

 

Sandra Schieder studiert Journalismus und Public Relations an der FH JOANNEUM in Graz.

AutorInnen: Sandra Schieder