Elftes Gebot: Du sollst kein Tschuschisch sprechen!

  • 18.03.2015, 13:25

Die Rektorin einer Mödlinger Privatschule verhängte am Montag ein Deutsch-Gebot. Das kommt auch an öffentlichen Schulen vor, ist aber illegal.

Die Rektorin einer Mödlinger Privatschule verhängte am Montag ein Deutsch-Gebot. Das kommt auch an öffentlichen Schulen vor, ist aber illegal.

Am 16. März verschickte OStR Mag. Marina Röhrenbacher einen Brief an die SchülerInnen der Vienna Business School Mödling (VBS). Er ist fett mit „Amtssprache Deutsch“ übertitelt. Darin steht, fortan dürfe – abgesehen vom Fremdsprachen-Unterricht – nur noch Deutsch in der Schule gesprochen werden. Jugendliche, deren Eltern kaum Deutsch beherrschen, sollen sich demnach für Telefonate mit ihren Verwandten einen Bereich suchen, wo sie niemanden stören. Grund sei ein „interkultureller Konflikt“ zwischen einer makedonischen Putzkraft und einem albanischen Schüler. Der Brief wurde in sozialen Medien publik, was der Schule einen Shitstorm einbrachte. Anstatt das Schriftstück zurückzunehmen, wurde es als Missverständnis verkauft. Man stehe eh für Vielfalt, so eine Aussendung.

MELEK ÖT (Name von der Redaktion geändert) ist Lehrerin an einer Wiener Volksschule. Sie unterrichtet Kinder mit Muttersprache Türkisch. In jeder Volksschule haben Kinder nämlich das Recht auf einen gewissen Umfang Unterrichtsstunden in ihrer Muttersprache. Das findet meist während des Regelunterrichts in Kleingruppen statt. Öt meint, die Intention der VBS zu verstehen: „Diese Regelung, dass Deutsch gesprochen werden sollte, kann ich für den Unterricht oder die Kommunikation mit dem Lehrpersonal schon nachvollziehen.“ Die Unterrichtssprache ist auch grundsätzlich auch rechtlich geregelt. Problematisch wird es bei der Freizeitgestaltung.

Die Antirassismus-Meldestelle ZARA veranstaltet Workshops mit Jugendlichen, und dem Verein seien Schulen bekannt, welche immer wieder durch solch „krude interne Policies“ hinsichtlich sprachlicher Ge- und Verbote auffielen. Öt bestätigt, dass die Diskussion nicht abreißt: „In meiner Schule wollte eine Lehrerin auch verordnen, dass zwei Kinder in der Pause aufhören, Albanisch miteinander zu sprechen. Ich denke, die Intention ist eher, zum Deutsch-Üben anzuregen. Trotzdem sind solche Regeln, die in die Freiheiten der Kinder eingreifen, sehr problematisch.“ Das muttersprachliche Telefonieverbot in Mödling hält sie für absurd: „Sollen die Kinder also Dolmetscher für die Telefonate mit Eltern zwischenschalten? Oder jedes Mal vorher die Genehmigung der LehrerInnen einholen?“

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) erlaubt Behörden nach §8 (2) den Eingriff in das Privat- und Familienleben nur, wenn dieser gesetzlich vorgesehen ist und etwa den Schutz der Rechte anderer betrifft. ExpertInnen zufolge fällt die Verwendung der Muttersprache darunter. Artikel 66 des Staatsvertrags von St. Germain (StVvStG) erlaubt österreichischen StaatsbürgerInnen den Gebrauch jeder „Sprache im Privat- und Geschäftsverkehr“. Das Schulrecht in Kärnten und dem Burgenland sieht überdies zumindest in der Pflichtschule bilingualen Unterricht für Angehörige autochtoner Minderheiten vor. Der Landesverband NÖ der Elternvertretungen vertritt die Ansicht, "Verhaltensregeln" in der Schule könnten im Rahmen einer erweiterten Hausordnung von allen Schulpartnern gemeinsam (§64 SchUG) zum Thema gemacht und beschlossen werden (§44 SchUG). Landesschulratspräsident Hermann Helm hält dagegen, dass die Pausensprache rechtlich keinen Platz in einer Schulordnung habe.

DIE VBS IST EINE PRIVATSCHULE, was die Handhabe etwas erschwert. Dennoch hält Hermann Helm fest: „Es gibt keine Rechtsgrundlage. Wie in den Pausen gesprochen wird, wie in den Pausen kommuniziert wird, dafür gibt es keine Vorschrift.“ Der Präsident des Landesschulrats Niederösterreich führt aus, dass ein Deutsch-Gebot an öffentlichen Schulen rechtswidrig wäre: „Das müsste ich sofort untersagen. Das hätte disziplinäre Konsequenzen für den Schulleiter.“

Frau Mag. Röhrenbacher war für eine Stellungnahme gegenüber progress ebenso wenig erreichbar wie die zuständige Sektionschefin im Bildungsministerium. Daher ist unklar, welche disziplinären Konsequenzen an der VBS folgen.

 

Zoran Sergievski studiert Publizistik an der Universität Wien.

Links

Ein älteres, aber immer noch spannendes Interview mit İnci Dirim, Professorin für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache, über Deutschgebote an Schulen und die Wechselwirkung von Gesellschaft und Universität: Ein Verbot ist keine pädagogische Maßnahme

 

AutorInnen: Zoran Sergievski